In acht Schritten zur Steuererklärung

Markt / 09.02.2023 • 18:31 Uhr
Für das Ausfüllen nimmt sich auch Nina genügend Zeit. vn/Paulitsch
Für das Ausfüllen nimmt sich auch Nina genügend Zeit. vn/Paulitsch

Arbeitnehmerveranlagung: So holt man sich vom Finanzamt Geld zurück.

Schwarzach Haben Sie schon das Formular für die jährliche Arbeitnehmerveranlagung ausgefüllt? Prinzipiell erhalten Arbeitnehmer ihre Steuergutschrift automatisch ausbezahlt. Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich aber durchaus, wenn man während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten hat, den Arbeitgeber gewechselt hat, wenn es Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf eine Pendlerpauschale besteht oder wenn Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Folgende Schritte sind beim Ausfüllen des Formulars zu beachten.

 

Schritt 1: Die Anmeldung bei FinanzOnline. Das Finanzamt bietet mehrere Möglichkeiten, das Arbeitnehmerveranlagungsforumular online via FinanzOnline auszufüllen. Entweder man registriert sich online und erhält dann die Zugangsdaten mit Teilnehmer- und Benutzeridentifikation nach ein paar Tagen per Post zugestellt. Die andere Möglichkeit ist die Anmeldung via ID Austria – das ist die Weiterentwicklung der „Handy-Signatur“. Dazu braucht es ein Smartphone und die App „Digitales Amt“. So holen Sie sich Ihre persönliche ID Austria: In der App “Digitales Amt” wird die bestehende Handy-Signatur bereits auf die ID Austria umgestellt. Falls die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde (z.B. via A1 oder Post), ist ein Behördengang zur persönlichen Identitätsfeststellung notwendig. Wer keine Handy-Signatur hat, kann sich in der App „Digitales Amt“ zunächst online vorregistrieren. Mit dem Ausweis, der zur Online-Vorregistrierung genutzt wurde, dem Smartphone und einem Passfoto muss man dann zu einer Behörde (BH, Gemeinde, Finanzamt) gehen.

 

Schritt 2 im Formular: Persönliche Angaben. Füllen Sie die Angaben zur Person aus und die derzeitige Wohnanschrift. Als Partner gelten übrigens Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, für das mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen wurde.

 

Schritt 3: Anzahl inländischer Arbeitgeber- und Pensionsstellen. Hat man seine Bezüge das ganze Jahr vom gleichen Arbeitgeber/Pensionsstelle erhalten, lautet die Antwort – 1. Zur Übermittlung der Jahreslohnzettel ist der Arbeitgeber bis Ende Februar verpflichtet.

 

Schritt 4: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag. Alleinverdienenden mit Kind steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu, wenn er in diesem Jahr mehr als ein halbes Jahr lang in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt hat, für mindestens ein Kind für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde und der Partner in diesem Jahr nicht mehr als 6312 Euro verdient hat. Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag dem Höherverdienenden zu. Alleinstehenden mit Kind steht der Alleinerzieherabsetzbetrag zu wenn sie ledig, geschieden oder verwitwet sind und mehr als ein halbes Jahr in keiner Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben und mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für das Kind erhalten haben.

 

Schritt 5: Sonderausgaben. Es gibt Sonderausgaben, die automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Darunter fallen Beiträge an Kirchen- und Religionsgemeinschaften, Spenden oder der Nachkauf von Versicherungszeiten. Sonderausgaben, die nicht automatisch berücksichtigt werden, sondern geltend gemacht werden müssen, sind beispielsweise Steuerberatungskosten.

 

Schritt 6: Pendlerpauschale. Bei der Pendlerpauschale muss zwischen großer und kleinen Pendler­pauschale unter­schieden werden. Dabei geht es um die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel. Die kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer entfernt ist und die Benützung von Öffis möglich und zumutbar ist. Die große Pendlerpauschale kommt zum Tragen, wenn der Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer entfernt liegt aber die Benützung von Öffis unzumutbar ist. Also wenn kein Bus/Bahnangebot gibt oder die Strecke damit zu lange dauern würde. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 gibt es übrigens eine erhöhte Pauschale.

 

Schritt 7: Werbungskosten. Darunter fallen Aufwendungen, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise zum Erwerb einer Tätigkeit anfallen (Arbeitsmittel, Fachliteratur, Reisekosten, Bildung, Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen, Mobiliar fürs Homeoffice). Achtung: Jedem Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich zu. Diese Pauschale wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Die Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung wirken sich daher nur steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro betragen.

 

Schritt 8: Außergewöhnliche Belastungen. Darunter fallen Krankheits-, Begräbnis-, Kurkosten, Katastrophenschäden oder außergewöhnliche Belastungen für Kinder, bei Behinderung und Pflege sowie Unterhalt. VN-REH