ORF muss weniger parteipolitisch werden

Markt / 10.10.2023 • 19:18 Uhr

Der Verfassungsgerichtshof hebt Teile der ORF-Gremien auf.

Wien Der Verfassungsgerichtshof hat es wieder getan. Wieder einmal sorgt eine Entscheidung der Höchstrichter für politische Diskussionen. Diesmal im Blickzentrum: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Unabhängigkeit seines Kontrollgremiums, des Stiftungsrats. Auf Antrag der burgenländischen Landesregierung hebt der VfGH einige Bestimmungen im ORF-Gesetz auf, weil diese der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit des Rundfunks widersprechen.

„Deutliches Übergewicht“

Der Verfassungsgerichtshof ortet „Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot“, dem der ORF unterliegt. Sowohl im Stiftungsrat als auch im Publikumsrat sehen die Höchstrichter einen „übermäßigen Einfluss“ der Bundesregierung und der Medienministerin. Begründet wird die Aufhebung damit, dass die Bundesregierung mehr Mitglieder (nämlich neun) in den Stiftungsrat entsenden darf als der Publikumsrat (nur sechs). „Bei diesen Mitgliedern handelt es sich um eine relativ große Gruppe, die ein deutliches Übergewicht zu den vom (gesellschaftlich repräsentativ zusammengesetzten und staatsfernen) Publikumsrat bestellten sechs Mitgliedern hat“, schreibt der VfGH in seiner Aussendung zum Fall.

Dass noch neun Vertreter der Bundesländer, sechs der im Nationalrat vertretenen Parteien und fünf des Betriebsrats hinzukommen, bemängelt der VfGH nicht. Der Rundfunkjurist Hans Peter Lehofer sieht in der Entscheidung einen kleinen Schritt zur Staatsferne, sagt der Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof im VN-Gespräch. Der VfGH gebe im Erkenntnis zwar einige Hinweise, wo die Probleme liegen, aber: „Ich bin mir nicht sicher, ob sich so viel zur jetzigen Situation ändern wird. Klar ist nur: Staatsnaher kann es nicht werden.“ Denn es gehe schon in eine Richtung, die Möglichkeiten der Bundesregierung bei der Zusammensetzung der Gremien zu verdünnen. Es werde dadurch schwerer, wenn auch nicht unmöglich, die Gremien politisch einzufärben.

Das Land Vorarlberg hat den Steuerberater Alfred Geismayr in den Stiftungsrat entsandt. Die Länder werden ihren Platz nicht verlieren. Aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner heißt es deshalb knapp: „Das VfGH-Urteil ist selbstverständlich zu akzeptieren und es gilt vonseiten der Bundesregierung, eine verfassungskonforme Lösung zu finden.“ Der Direktor des Vorarlberger Landesstudios, Markus Klement verweist auf Anfrage an die ORF-Zentrale in Wien. Der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats Lothar Lockl reagierte positiv auf die Entscheidung, da sie ein Bekenntnis zur Unabhängigkeit und Pluralität sei.

18 Monate Zeit

Der VfGH hebt die Bestimmungen am 31. März 2025 auf, der Gesetzgeber hat also 18 Monate Zeit, eine Nachfolgeregelung zu beschließen. Hier hat ihm der Verfassungsgerichtshof aber Spielraum genommen, sagt Lehofer. „Er hat klargemacht, dass er das föderale Element im Stiftungsrat haben will, also die Vertreter der Länder, und die Vertreter der Parteien als Repräsentanten der Bevölkerung.“

Laut der Grünen-Mediensprecherin Eva Blimlinger werde man unverzüglich die Arbeit an einer Gremienreform im ORF aufnehmen. Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger verlangt ein Zurück an den Start beim gesamten ORF-Gesetz. VN-wem, mip