Millionenstrafe für Schweißtechnikkartell

Haberkorn schließt Vereinbarungen mit anderen Lieferanten aus. Verträge wurden kartellrechtlich angepasst.
Wien, Wolfurt, Wels Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den Welser Industriekonzern Fronius und zwei seiner Handelspartner zu hohen Geldstrafen verurteilt. Das teilte die Behörde mit, die hohe Geldstrafen fordert. Fronius hatte mit den Firmen Zultner in Graz und Haberkorn in Wolfurt wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen. Die beantragte Strafe für Fronius: 3 Millionen Euro.
Kronzeugen-Regelung
Da Fronius als Kronzeuge aussagte, handelt es sich dabei um ein vermindertes Urteil. Gegen Haberkorn beantragte die BWB eine Geldbuße von 870.000 Euro, gegen Zultner 505.000 Euro. Alle drei Firmen akzeptierten die Entscheidung des Gerichts.
Schon im Sommer 2020 hatte ein anonymer Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB das Verfahren ins Rollen gebracht. Die betroffenen Vertriebsverträge hätten „kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote“ bei Geschäften zwischen Unternehmen („Business to Business“ oder kurz „B2B“) enthalten.
Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Die BWB hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius und weitere damals noch nicht genannte Unternehmen beim Kartellgericht eingebracht habe. Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe „höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen“, so die interimistische Generaldirektorin der Behörde, Natalie Harsdorf-Borsch. Oskar Rauch, Sprecher des technischen Händlers, betont, Haberkorn werde nicht gegen das Urteil berufen. Rauch zu den beanstandeten Verträgen: „Die zugrundeliegende Vertriebsvereinbarung, die sich für Haberkorn ausschließlich auf Vorarlberg bezog, ist bereits beendet worden. Zwischenzeitlich wurde die entsprechende Vertriebsvereinbarung an die kartellrechtlichen Anforderungen angepasst“, teilt Haberkorn mit.
Vereinbarung beendet
Die Vereinbarung betreffe den Bereich Schweißtechnik und da ausschließlich den Vertrieb von Fronius-Produkten in Vorarlberg, also einen sehr speziellen, in sich abgeschlossenen und relativ kleinen Bereich bei Haberkorn. Das Unternehmen könne ausschließen, dass solche oder ähnliche „Vertriebsvereinbarungen mit anderen Lieferanten betroffen sind“.

