Neuerungen in der Payroll 2024

Rankweil Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge beträgt in der Payroll 2024 6060 Euro und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage 202 Euro. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 518,44 festgelegt. Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung gemäß § 19a ASVG beträgt 73,20 Euro. Die Verzinsung rückständiger Beiträge kostet 7,88 Prozent, die Zinsersparnis bei einem Dienstgeber-Darlehen muss mit 4,5 Prozent gerechnet werden.
Mit 1. 1. 2024 wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Angestellten, Arbeitern und freien Dienstnehmern von 6 auf 5,9 Prozent gesenkt, bei Lehrlingen von 2,4 auf 2,3 Prozent. Die pauschale Dienstgeberabgabe wird von 16,4 auf 19,4 Prozent angehoben. Die Regelung zur Senkung des Dienstgeberbeitrags (DB) gilt auch 2024.
2024 und 2025 sind bei arbeitenden Pensionisten bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (d.h. bis 1036,88 Euro) keine Pensionsversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese Regelung gilt nur für Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und neben dem Pensionsbezug eine unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit ausüben. Betroffen sind nur die Beiträge für den Dienstnehmer, die Beiträge für den Dienstgeber bleiben unberührt.
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