Das ist seit Jahresbeginn „der neue Gesellschafts-Standard”

Die FlexCo wird laut Fachleuten die GmbH als beliebteste Kapitalgesellschaft ablösen.
Dornbirn Noch ist die FlexCo ein Begriff für Insider, doch diese sind sich sicher, dass sich die FlexCo durchsetzen wird. Doch von was reden wir überhaupt? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist eine neue Kapitalgesellschaftsform (neben der GmbH und der Aktiengesellschaft), die es seit 1.1.2024 in Österreich gibt. Die FlexCo bietet im Vergleich zur GmbH unter anderem sehr vielseitige und flexible Beteiligungsmöglichkeiten und dürfte sich voraussichtlich als neue „Standardgesellschaft“ gegen die GmbH durchsetzen.
Erste FlexCo in Vorarlberg
Bei der FlexCo sind vier verschiedene Rechtsformzusätze (das Ende der Firma – des Namens des Unternehmens) möglich: Flexible Kapitalgesellschaft, FlexKapG, Flexible Company, FlexCo; bei den bislang österreichweit gegründeten Gesellschaften liegt „FlexCo“ bisher als beliebteste Variante mit weitem Vorsprung an erster Stelle. Österreichweit wurden bereits einige FlexCos gegründet. In Vorarlberg gab es bislang noch keine. TWP Rechtsanwälte hat vor Kurzem die erste FlexCo Vorarlbergs gegründet (Name der Gesellschaft „TWP Erste FlexCo“). Die TWP Erste FlexCo wurde am 7. Februar 2024 im Firmenbuch eingetragen. TWP, als Vorreiter, sei somit auch die erste Kanzlei in Vorarlberg, die die Gründung einer FlexCo durchgeführt hat. Die Gesellschaft selbst, so informiert TWP sei eine sogenannte „Vorratsgesellschaft“, die derzeit nicht operativ tätig sei.

Das Gesetz zur FlexCo, das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapGG), ist übrigens das erste Gesetz Österreichs, in dem durchgängig die rein weibliche Form verwendet wurde. Es wird darin z.B. die Gesellschafterin, die Rechtsanwältin oder die Notarin verwendet.
Rechtsanwalt Stefan Fussenegger beantwortet in einem Gespräch mit den VN Fragen zum „neuen Gesellschafts-Standard”, etwa zu den Vorteilen für Gründer und Start-ups. „Die FlexCo wird oft als Start-up-Gesellschaftsform gesehen. Sie ist aber nicht nur für Start-ups, sondern generell auch für andere Unternehmen geeignet. Die FlexCo wird die GmbH als beliebteste Kapitalgesellschaft ablösen. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es keinen Grund mehr, eine GmbH zu gründen, weil die FlexCo mehr Möglichkeiten bietet. Was Aufwand und Kosten bei der Gründung betrifft, ändert sich bei einer FlexCo im Vergleich zur GmbH nichts.” Für Ein-Personen-Unternehmen (eine natürliche Person ist gleichzeitig Alleingesellschafter und Geschäftsführer) sei auch für die FlexCo – wie auch bisher bereits bei der GmbH – eine vereinfachte Gründung möglich.
Auch wenn die FlexCo viele Vorteile gegenüber der GmbH bringe, so Fussenegger, sei vor einer Gründung jedenfalls zu prüfen, ob die wenigen Nachteile für das zu gründende Unternehmen relevant sind. Bei der FlexCo ist z.B. bereits für mittelgroße Firmen zwingend ein Aufsichtsrat einzurichten.
FlexCo-Facts
Bringt es Vorteile, bestehende Unternehmen in eine FlexCo umzuwandeln? Eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft GmbH oder Aktiengesellschaft kann in eine FlexCo umgewandelt werden. Auch umgekehrt kann eine FlexCo in eine GmbH oder AG umgewandelt werden. Die Umwandlung von oder zur AG läuft wie bisher bereits die Umwandlung von GmbH zur AG und umgekehrt ab. Neu geregelt sind Umwandlungen zwischen FlexCo und GmbH. Hierzu ist grundsätzlich nur ein Beschluss der Generalversammlung sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags notwendig. Bei der Änderung des Gesellschaftsvertrags ist dabei zu beachten, welche Regelungen bei der jeweiligen Rechtsform zulässig sind. Bei einer Umwandlung von einer GmbH zu einer FlexCo kann die Änderung des Gesellschaftsvertrags unter Umständen auch nur in der Änderung der Firma, durch das Ersetzen des bisherigen Rechtsformzusatzes „GmbH“ durch „FlexCo“ erfolgen.
Die Vorteile der Umwandlung einer GmbH zu einer FlexCo liegen darin, dass die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der FlexCo in Anspruch genommen werden können.
Worauf ist aus rechtlicher Sicht bei Gründung einer FlexCo zu achten?
Bei der Gründung einer FlexCo kann eine Vielzahl von Regelungen getroffen werden. Insbesondere kann die Möglichkeit der verschiedenen Beteiligungsformen oder auch zukünftige Kapitalerhöhungen bereits bei der Gründung vorgesehen werden. Wenn Gründer bereits konkrete Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung haben, können diese Regelungen bereits detailliert bei der Gründung festgelegt werden. Das große Potenzial, das die FlexCo bietet, muss aber nicht ausgeschöpft werden. So ist es möglich, dass eine FlexCo gegründet wird, die keine besonderen Beteiligungsformen (UWA) usw. vorsieht. Es ist auch möglich, eine FlexCo zu gründen, die grundsätzlich die gleichen Regelungen wie die GmbH vorsieht. Bei Bedarf, kann dann aber zukünftig jederzeit eine Änderung vorgenommen werden und z.B. auch nachträglich UWA eingeführt und ausgegeben werden.
Info-Veranstaltung: Focus Recht zum Thema FlexCo am 28.2. um 18 Uhr in der Postgarage in Dornbirn. Informationen bei TWP Rechtsanwälte unter www.twp.at