Steuertipp zum Budgetbegleitgesetz 2025 – Teil 2

Experte Peter Bahl über die wichtigsten Neuerungen.
Rankweil Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde nun noch rechtzeitig am 30.6.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann somit ab 1.7.2025 in Kraft treten. Neben den schon in Teil 1 des VN Steuerservice vom 23.6.2025 vorgestellten Neuerungen (Umwidmungszuschlag und Mitarbeiterprämie) wird das sogenannte letzte Drittel der Inflationsanpassung der Steuertarife (Abschaffung der kalten Progression) für die Jahre 2026 bis 2029 ausgesetzt. Genauso wird die Indexierung der Kinderabsetzbeträge 2026 und 2027 ausgesetzt werden.
Trotz Abschaffung des Klimabonus wird der Pendlereuro ab 2026 verdreifacht (neu 6 Euro/km einfache Wegstrecke). Die Basispauschalierung für die Berufsgruppen, die die 12%ige Ausgabenpauschale bisher anwenden konnten, wird in zwei Etappen erhöht (neu dann ab 2026 15 % Ausgabenpauschale und bis zur maximalen Umsatzgrenze von 420.000 Euro).
Die Stiftungseingangssteuer wird auf Zuwendungen ab dem 1.1.2026 von 2,5 % auf 3,5 % und die Zwischensteuer auf 27,5 % erhöht. Ab 1.9.25 können alle Unternehmer mit einem Umsatzsteuersignal nicht mehr auf eine elektronische Zustellung verzichten. Neu ist auch die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen an grundstücksbesitzende Gesellschaften sowie bei Anteilsvereinigungen.