Steuertipp: Betrugsbekämpfungsgesetz

Experte Peter Bahl zu den geplanten Maßnahmen.
Rankweil “Jetzt das Richtige tun. Für Österreich”, heißt es im Regierungsprogramm. Unser Finanzminister sieht “Sparen als Gebot der Stunde” und ruft dabei zum Kampf gegen Steuerbetrug auf. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gab dazu einen Ausblick auf das zu erlassende Betrugsbekämpfungsgesetz.
Im Maßnahmenpaket im Bereich der Betrugsbekämpfung soll laut BMF der Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien abgeschafft werden. Zudem soll es zur Ausweitung des Reverse-Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke kommen. Auch bei der Wegzugsbesteuerung soll es eine effektivere Ausgestaltung geben. Bei den Kryptokonten sollen neue Datenquellen, wie beispielsweise der automatische Informationsaustausch, effektiver genutzt werden. Zur Erarbeitung weiterer Vorschläge wurde eine Expertenkommission eingerichtet.
Die Verschärfung bei Selbstanzeigen ist vorläufig ein Gerücht aus dem BMF. Die strafbefreiende Wirkung einer Offenlegung eines Finanzvergehens soll nicht mehr zu 100 % gegeben sein. Möglich wäre, dass ähnlich dem Verkürzungszuschlag ein gewisser Prozentsatz an Strafe doch noch zu bezahlen ist.