Steuertipp: Neuerungen in der Payroll 2026

Experte Peter Bahl über Höchstbeitragsgrundlagen und Neuerungen.
Rankweil Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge beträgt in der Payroll 2026 6930 Euro (Wert 2025: 6450 Euro) und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage 231 Euro (Wert 2025: 215 Euro). Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wurde nicht angepasst und beträgt nach wie vor 551,10 Euro. Um ein Überschreiten in die Vollversicherung zu verhindern, kann es dadurch notwendig sein, das Stundenausmaß der Beschäftigung bei KV-Erhöhungen anzupassen. Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung gemäß § 19a ASVG kostet 83,49 Euro (Wert 2025: 77,81 Euro). Die Verzinsung rückständiger Beiträge kostet 5,53 Prozent (Wert 2025: 7,03 %).
Gleichzeitig entfällt der Klimabonus, das Pendlerpauschale wird neu von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben und mehrere familienbezogene Leistungen werden 2026 und 2027 nicht valorisiert (u. a. der Kinderabsetzbetrag und das Kinderbetreuungsgeld).
Weitere Neuerungen betreffen die administrative Umsetzung in der Personalverrechnung. Der Jahreslohnzettel L16 wird ab 2026 deutlich erweitert, insbesondere um zusätzliche Angaben zu Sachbezügen und steuerfreien Leistungen. Zudem werden die Tarifstufen im Zuge der Inflationsanpassung um 1,733 Prozent angehoben. In der aktuellen monatlichen Lohnsteuertabelle fällt bis zum Betrag von 1139,25 Euro keine Lohnsteuer an. Über die neuen Trinkgeldpauschalen wurde schon berichtet. Die Änderungen zu den Überstundenzuschlägen wurden noch nicht beschlossen.