Steuertipp: Vertretung in FinanzOnline

Markt / 15.03.2026 • 09:00 Uhr
Steuertipp: Vertretung in FinanzOnline

Experte Gerhard Fend erklärt, was in dieser Situation zu beachten ist.

Rankweil Seit 1.1.2026 bietet FinanzOnline für natürliche Personen die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson in steuerlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen. Dadurch soll der Zugang für jene Menschen erleichtert werden, die ihre Anliegen nicht selbst digital erledigen können oder möchten (z.B. unsichere Computer Nutzer, Pensionisten). Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich und nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Vertretenen (z.B. Dienstverhältnis, Pension) erlaubt. Es handelt sich um eine Unterstützung im Familien- bzw. Freundeskreis und soll die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung erleichtern.

Der Vertretene und der Vertreter müssen volljährig und voll handlungsfähig sein. Weiters muss der Vertreter einen eigenen FinanzOnline Zugang mit ID Austria (oder EU-eID) haben. Die Vertretung wird über das Formular FONUV1 im FinanzOnline beantragt und kann jederzeit durch den Vertretenen oder durch den Vertreter widerrufen werden.

Die unentgeltliche Vertretung umfasst alles, was auch dem Vertretenen in FinanzOnline zur Verfügung steht und kann nicht auf einzelne Handlungen beschränkt werden. Dazu gehört z.B. die Erstellung und Übermittlung von Arbeitnehmerveranlagungen, Rückzahlungsanträge oder die Beantragung von Zahlungserleichterungen. Da der Vertreter auch über eine Geldvollmacht verfügt, sollte das Vertrauensverhältnis sehr eng sein. Eine Zustellvollmacht ist jedoch nicht enthalten – d.h. Bescheide werden weiterhin direkt an den Vertretenen zugestellt.