Steuertipp: Kryptowährungen

Markt / 01.03.2026 • 11:20 Uhr
Steuertipp: Kryptowährungen

Experte Gerhard Fend über das Krypto-Meldepflichtgesetz und seine Auswirkungen.

Rankweil Mit 1.1.2026 ist als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes das Krypto-Meldepflichtgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz macht Krypto-Transaktionen für das Finanzamt ab 1.1.2026 weitgehend transparent. Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen unterliegen seit 1.3.2022 der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent. Gewinne aus bis zum 28.2.2021 angeschafften Kryptowährungen bleiben bei einer Behaltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei (sog. Krypto-Altvermögen).

Für Nutzer:innen von Kryptoplattformen mit einer Zulassung in Österreich besteht kein Handlungsbedarf, wenn der Anbieter die Kapitalertragsteuer einbehält und an das Finanzamt abführt. Anlager:innen, die Kryptowährungen bei ausländischen Wallet-Anbietern halten bzw. auf ausländischen Plattformen handeln, müssen diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben und versteuern. Durch das neue Gesetz erhält das österreichische Finanzamt künftig auch Informationen aus dem Ausland über Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte von Steuerpflichtigen in Österreich. Der Informationsaustausch erfolgt zwischen den EU-Staaten und einigen Drittstaaten (z. B. Schweiz, Großbritannien).

Krypto-Investor:innen sollten ihre Transaktionen ab dem Jahr 2026 lückenlos dokumentieren, um die steuerliche Behandlung nachweisen zu können. Für den Fall, dass Krypto-Einkünfte in den Vorjahren nicht oder unvollständig erklärt wurden, sollte vor Beginn des Datenaustausches eine Nachmeldung der Einkünfte und eine freiwillige Offenlegung bzw. Selbstanzeige geprüft werden.