Steuertipp: Steuerreporting

Experte Peter Bahl über die neuen Regelungen für Kapitaleinkünfte.
Rankweil Ab dem Kalenderjahr 2025 gelten neue Regelungen zum Steuerreporting für Kapitaleinkünfte. Banken müssen für unbeschränkt steuerpflichtige Kunden auf Wunsch ein umfassendes Steuerreporting erstellen. Die bisherige Verlustausgleichsbescheinigung entfällt. Das Steuerreporting wird unabhängig davon erstellt, ob ein automatischer Verlustausgleich durchgeführt wurde.
Das Steuerreporting enthält alle für die Steuererklärung relevanten Informationen zu den im Kalenderjahr angefallenen Geschäftsfällen sowie zum verwalteten Kapitalvermögen. Erfasst werden grundsätzlich alle Einkünfte, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Einkünfte ohne Kapitalertragsteuerabzug werden dabei nicht ausgewiesen. Auch Einkünfte aus bestimmten Derivaten können berücksichtigt werden, sofern freiwillig eine entsprechende Steuer einbehalten wurde.
In bestimmten Fällen werden gesonderte Steuerreportings erstellt, zum Beispiel bei Depots mit mehreren Depotinhabern, bei betrieblich genutzten oder treuhändig gehaltenen Depots sowie optional für Einkünfte aus Geldeinlagen oder nicht verbrieften Geldforderungen. Wenn für eine Person mehrere Steuerreportings ausgestellt werden, wird die Gesamtanzahl auf jedem Dokument vermerkt.