Steuerservice: Mitarbeiterprämie 2026

Markt / 19.07.2026 • 11:00 Uhr
Steuerservice: Mitarbeiterprämie 2026

Experte Gerhard Fend zu den geänderten Regelungen für steuerfreie Mitarbeiterprämien.

Auch im Jahr 2026 gibt es für Unternehmen wieder die Möglichkeit, besondere Leistungen der Mitarbeiter:innen mit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie zu honorieren. Allerdings gibt es zu den bisherigen Regelungen der letzten Jahre einige Änderungen, die beachtet werden müssen.

Für das Kalenderjahr 2026 kann die Prämie bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Im Jahr 2025 waren es 1000 Euro, und im Jahr 2024 betrug sie noch 3000 Euro. Ein weiterer Unterschied zu den Vorjahren betrifft die zeitliche Begrenzung. Die Mitarbeiterprämie muss zwingend in den Monaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden.

Wie bereits im Vorjahr ist die Prämie von der Einkommensteuer befreit. Leider unterliegt sie wieder der Sozialversicherung, und auch die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) müssen dafür entrichtet werden. Weiters ist die Prämie an das Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift geknüpft, was in den einzelnen Kollektivverträgen unterschiedlich geregelt ist und somit nicht für alle Mitarbeiter:innen zur Anwendung kommt. Darüber hinaus muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die das bestehende Entgelt nicht ersetzen darf.

Die Regelung der Mitarbeiterprämie 2026 bringt heuer wieder eine aufwendige Prüfung der Voraussetzungen, und das für einen Betrag in Höhe von 500 Euro, der nicht einmal sozialversicherungsfrei ist. Die angekündigte Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung hat hier keine Beachtung gefunden.