Steuertipp: Budgetbegleitgesetz 2027/2028 bringt Änderungen

Markt / 09.08.2026 • 08:55 Uhr
Steuertipp: Budgetbegleitgesetz 2027/2028 bringt Änderungen

Experte Peter Bahl zu den Neuerungen bei den Lohnabgaben ab kommendem Jahr.

Rankweil Mit dem nunmehr beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2027/2028 werden ab 1. Jänner 2027 zahlreiche Änderungen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung wirksam. Ziel der Reform ist die Budgetkonsolidierung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich daher auf höhere Abgaben und den Wegfall einzelner bisheriger Begünstigungen einstellen. Eine rechtzeitige Anpassung der Personal- und Kostenplanung ist empfehlenswert.

Besonders betroffen sind Dienstwagen mit Elektroantrieb. Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte E-Dienstfahrzeuge wird schrittweise abgeschafft. Ebenfalls entfällt das steuerfreie Telearbeitspauschale. Gleichzeitig steigen in der Sozialversicherung die Beitragsgrundlagen, und die Begünstigungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen werden teilweise eingeschränkt.

Neben diesen Mehrbelastungen enthält das Gesetz auch einzelne Entlastungen für Arbeitgeber. So wird der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2028 gesenkt. Insgesamt sollten Unternehmen jedoch bereits jetzt prüfen, welche Auswirkungen die gesetzlichen Änderungen auf Lohnverrechnung, Dienstwagenregelungen und Personalbudgets haben. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, rechtzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen zu reagieren.