Zehn Monate auf Bewährung

Ernst August darf nicht mehr in seinem Jagdhaus wohnen und reagierte teilweise wütend auf Gerichtsurteil.
Wels Prinz Ernst August von Hannover ist am Dienstag in Wels zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem wurden ihm mehrere Weisungen erteilt: So muss er sich einen anderen Wohnsitz suchen als am Anwesen Auerbach in Grünau, darf sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen.
Urteil nicht rechtskäftig
Vor allem auf die Weisung, er müsse sich einen anderen Wohnsitz suchen, reagierte der Adelige wütend: „Unmöglich“, meinte er, „ich lebe seit 50 Jahren dort.“ Seine Anwälte beruhigten ihn. Die Richterin betonte, dass die Weisungen dem 67-Jährigen helfen sollen, nicht wieder Probleme zu bekommen. Weder Anklage noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Dem Welfen wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben.
„Herr Hannover“
Zu Beginn der Verhandlung hielt die Richterin vor vielen Medienvertretern fest, dass sie ihn mit „Herr Hannover“ anreden werde, weil „es in Österreich ein Adelsaufhebungsgesetz gibt“. Der Adelige war damit einverstanden. Zu den Vorwürfen bekannte er sich aber nicht schuldig. Dennoch meinte der 67-Jährige, der von seinen beiden Verteidigern Malte Berlin und Otto Dietrich sowie mehreren Mitarbeitern begleitet durch einen Seiteneingang in den Gerichtssaal kam: „Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit, für die Schäden aufzukommen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt.“ Den Großteil der Verhandlung war er nicht im Saal, denn er sei Risikopatient und habe Angst, sich mit Corona anzustecken.
Mehrere Vorfälle
In der Nacht auf den 15. Juli 2020 soll er die Polizei in sein Jagdhaus gerufen haben, weil ihn angeblich ein Angestellter umbringen wolle. Dort angekommen sollen die Beamten von dem Prinzen massiv beleidigt und bedroht worden sein – laut Anklage u.a. „mit der Hinrichtung ihrer Familien“. Danach habe er einen Messerschleifer ergriffen. Mit Handfesseln sei er schließlich abgeführt und in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Vöcklabruck gebracht worden. Ernst August wiederum behauptete, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich noch anhängig.
Zum nächsten Zwischenfall kam es am 20. Juli. Diesmal soll Ernst August aus einem Taxi heraus eine Polizistin mit einem Baseballschläger bedroht haben. So soll er laut Anklagebehörde gemeint haben, der Beamtin „eins über die Rübe“ zu ziehen und ihr „die Fresse einzuschlagen“.
Am 7. September um 3 Uhr kam es erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Bei diesem Vorfall wurde er vorübergehend festgenommen.
Das Gericht sprach Ernst August im Sinne des Strafantrags schuldig. Neben zehn Monaten bedingt und den Weisungen sprach das Gericht drei Privatbeteiligten insgesamt 1000 Euro zu. Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend, dass es mehrere Opfer gab, mehrere Delikte und strafbare Handlungen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Weder Anklage noch Verteidigung gaben dazu eine Erklärung ab.
