Haftstrafe für Alfons Schuhbeck

Starkoch wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
München Der deutsche Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 1,2 Millionen Euro an.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner bescheinigte Schuhbeck eine hohe kriminelle Energie, mit der er zwischen 2009 und 2015 rund 2,2 Millionen Euro Steuergelder hinterzogen haben soll. Im Lokal „Orlando“ seien durchschnittlich 600 bis 700 Euro pro Tag verschwunden, sagte die Richterin. In den „Südtiroler Stuben“ fehlten dagegen Rechnungen. Durch Manipulationen seien einzelne Rechnungsnummern verschwunden. Bei seinen Taten nutzte Schuhbeck auch ein Computerprogramm, dessen Schöpfer ebenfalls vor Gericht stand. Der Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt – und akzeptierte die Bewährungsstrafe von einem Jahr, ebenso wie die Staatsanwaltschaft.
Urteil wird geprüft
Ob Schuhbeck in Revision geht, ist dagegen noch unklar, auch die Staatsanwältin, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte, hielt sich diesen Schritt noch offen. „Herr Alfons Schuhbeck hat im Prozess Verantwortung übernommen und ein umfassendes Geständnis abgelegt“, teilten seine Anwälte mit. Man werde das Urteil nun prüfen und mit ihm entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen werde.
Schuhbeck selbst hatte sich in der Tat am Ende des Verfahrens noch einmal reuig gezeigt. „Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagte er im letzten Wort. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Bis kurz vor der Urteilsverkündung hatten seine Anwälte versucht, einen Investor zu erreichen, der versprochen hatte, die millionenschwere Wiedergutmachung des Schadens für Schuhbeck zu übernehmen. Eine Tatsache, die sich positiv auf die Strafzumessung hätte auswirken können. Doch das Geld kam nicht an.
Stattdessen verwiesen die Verteidiger auf die Lebensleistung ihres Mandanten. Er sei ein begnadeter Koch und unvergleichlicher Meister im Umgang mit Gewürzen. „Das hat den Herrn Schuhbeck umgetrieben“, sagte der Verteidiger Sascha König. Die kaufmännische Seite habe er dabei völlig vergessen, stattdessen habe er immer nur Geschäfte, Restaurants oder Gewürzläden eröffnet. „Daran ist er letzten Endes gescheitert“, sagte der Jurist.
Hoher finanzieller Schaden
Fehlende kaufmännische Fähigkeiten rechnete die Richterin Schuhbeck nicht an. „Der Griff in die Kasse hat nie etwas mit einem kaufmännischen Fehler zu tun“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Zudem sei der finanzielle Schaden sehr hoch, auf dem der Staat und damit auch die Bürger wohl sitzenblieben. Es sei ihr deshalb nichts anderes möglich, als eine Haftstrafe zu verhängen. Schuhbecks Geständnis wertete das Gericht als positiv – wenn auch mit Einschränkungen. Nach der umfassenden Aussage seines Mitgeklagten habe sich Schuhbeck veranlasst gefühlt, seinerseits ein Geständnis zu machen, um Bonuspunkte zu sammeln, wie es die Richterin formulierte.
Allerdings zeichnete Wagner den Koch aber nicht nur als bösen Straftäter. Sie verlas in der Verhandlung einen Brief, den Beschäftigte Schuhbecks an das Gericht geschrieben hatten mit der Bitte, soweit wie möglich Milde walten zu lassen. „Man konnte sich auf ihn verlassen. Nur ungern würden wir unseren Chef, unseren Alfons, verlieren.“
„Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe.“