Mechaniker wegen Amtsmissbrauch verurteilt

Pickerl-Fälscher: Angeklagter wusste, wo man defekte Autos gerne großzügig durchwinkt.
Feldkirch Der “Chef” der Autowerkstätte wurde bereits wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht Feldkirch in erster Instanz verurteilt. Der Mann fortgeschrittenen Alters arbeitete noch in seiner Dornbirner Werkstätte, und der 55-Jährige, nun am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mechaniker, kam gerne zu ihm, wenn er nach diversen Reparaturen Autos bei einer befugten Werkstätte vorführen musste. Anschließend gab der Werkstätteninhaber das “Pickerl” aus. Und dabei nahm er es offenbar nicht so genau.
Etwas viel auf
So winkte er auch Fahrzeuge durch, die nicht verkehrstauglich waren. Schwere Mängel waren vom Mechaniker nicht repariert und von der Überprüfungswerkstätte nicht beanstandet worden. Die Begutachtungswerkstätte erhielt ihr Geld, der Mechaniker bekam seinen Lohn, der Kunde war meist zufrieden, allen schien gedient. Doch dann fiel auf, dass aus dieser bestimmten Werkstätte auffallend viele Autos kamen, die nicht in Ordnung waren. Ein Gutachter und die Polizei statteten dem Betrieb einen Besuch ab. Beim “Chef” wurde festgestellt, dass er auch persönlich die Autos überprüfte. “Es ist nicht so einfach, manchmal lackieren die Kunden selbst drüber oder es wird sonst wie versucht, einen Mangel zu verschleiern”, hatte er sich vor seinem Schuldspruch zu rechtfertigen versucht und schlussendlich zumindest “Fehler” eingeräumt.
Grobe Mängel
Etliche Autos wurden unter die Lupe genommen, und sehr viele davon sind, was sicherheitstechnische Mängel betrifft, beanstandet worden. Der Sachverständige erstellte auch in dem Fall des 55-jährigen Angeklagten die Gutachten. Danach war unter anderem bei einem Mercedes ein Stoßdämpfer nicht in Ordnung, bei einem Ford stach ein beißender Brandgeruch in die Nase. Jedenfalls wurden bei beiden Wagen, die der Angeklagte reparierte, grobe Mängel gefunden. Es ist unmöglich, dass sich diese Mängel erst im Nachhinein eingeschlichen haben. Der Angeklagte bekam von dem einen Kunden 500 Euro angezahlt, 1000 weitere Euro waren noch ausständig.
Kein Gewerbeschein
Der Angeklagte hat in der Türkei angeblich Mechaniker gelernt, in Österreich war er jedoch nicht anerkannt. Er hatte somit keine Befugnis, Autos zu reparieren. Der 55-jährige Arbeiter wird wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und Betruges in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 2160 Euro verurteilt. Die Hälfte muss er bezahlen, die andere Hälfte wird auf Bewährung verhängt. “Sie sind ganz gezielt zu dieser Werkstätte gegangen, weil Sie wussten, dass dort alle Augen zugedrückt werden. Und Betrug deshalb, weil Sie den zwei Kunden versicherten, dass ihre Fahrzeuge jetzt in Ordnung seien. In Wirklichkeit wussten Sie genau, dass dem nicht so war”, erklärt Richterin Franziska Klammer dem Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.