Was Hausordnungen regeln

Hausordnungen regeln als privatrechtliche Vorschriften in Wohnanlagen
das Zusammenleben der Bewohner.
vorschriften Wesentliche Punkte der Hausordnung wie Ruhezeiten etc. sind meist bekannt, aber vielfach ist das Pflichtenheft nicht allen Bewohnern ein Begriff. Manche Hausordnungen werden am Schwarzen Brett angeschlagen, andere sind als Anhang an den Mietvertrag ausgehändigt worden. Verpflichtende Tätigkeiten wie Schneeschaufeln oder die Stiegenhausreinigung müssen zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein. Ist die Hausordnung kein Bestandteil des Mietvertrages, darf der Vermieter einseitige Änderungen vornehmen. Für Ruhezeiten gelten meist die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Regeln. So ist den meisten klar, wann sie musizieren oder Musik hören, die Waschmaschine laufen lassen, duschen oder den Rasen mähen dürfen. An Sonn- und Feiertagen sind keine lauten Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Bohren gestattet.
Gültigkeit der Hausordnung
Hausordnungen dürfen nur sogenannte „ordnende Regelungen“ enthalten, wie beispielsweise der Turnus der Stiegenhausreinigung. Die Hausordnung kann auch Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume, Schließzeiten der Haustür oder die Regelungen zu Ruhezeiten nennen. Fluchtwege müssen stets frei gehalten werden, brand-
gefährliche Objekte dürfen in der Garage nicht gelagert werden.
Was geht nicht?
Was Hausordnungen keinesfalls enthalten dürfen, sind Regelungen, die den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken oder gegen geltendes Recht verstoßen. So dürfen Hausordnungen weder pauschal Kinderlärm noch Besuche verbieten. Auch ein generelles Dusch- und Badeverbot nach 22 Uhr hielt vor dem Obersten Gerichtshof nicht stand. Die Wahl des Grillgerätes hingegen darf in der Hausordnung geregelt sein – so kann der Vermieter den Gebrauch von Holz-
kohlegrills untersagen.
Weitere Informationen auf
www.immowelt.at
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