Freispruch nach WhatsApp-Drohungen

26.01.2024 • 14:30 Uhr
Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch reumütig. <span class="copyright">vn/mmh </span>
Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch reumütig. vn/mmh

41-Jähriger verschickte in manischer Phase Drohungen in den sozialen Medien.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch Da eine Bekannte des Angeklagten Angst hatte, bei einem gerichtlichen Verfahren möglicherweise durch die Falschaussage eines Belastungszeugen belangt zu werden, dachte sich der Unterländer, dass er was tun müsse. Mit dem Hintergedanken, ihr helfen zu wollen, verschickte er Drohungen per WhatsApp an jenen Zeugen.

“Du wirst ins Gefängnis gehen”

Der Vorarlberger wurde daraufhin wegen gefährlicher Drohung und Verleumdung am Landesgericht Feldkirch angezeigt. Im März letzten Jahres schrieb er dem Opfer unter anderem “Du wirst ins Gefängnis gehen” und dass er ihm Albaner vorbeischicke. Er habe zu dem Zeitpunkt nur seiner Bekannten helfen wollen, meint der Beschuldigte bei der Verhandlung. “Da habe ich mich einfach im Ton vergriffen”, sagt der 41-Jährige und bezeichnet die Drohungen als “Unmutsäußerungen”.

Angeklagter war schuldunfähig

Im Juni soll er jemanden durch Instagram-Postings verleumdet haben. Der Beschuldigte leidet unter einer bipolaren Störung. Zum Tatzeitpunkt habe er sich nicht in psychiatrischer Betreuung befunden oder Medikamente genommen. Er habe das nicht so gemeint und sei zu der Zeit “ziemlich manisch” gewesen, sagt der Angeklagte zu Richterin Lisa Pfeifer. Am darauffolgenden Tag sei er stationär in der Psychiatrie in Rankweil aufgenommen worden.

Regt sich zu sehr auf

Er interessiere sich für sehr viele Dinge und bezeichnet es als sein Hobby, aufzuklären, wenn seiner Ansicht nach etwas im Justiz- oder Wirtschaftssystem falsch laufe. “Wenn niemand aufklärt, mache ich das eben”, behauptet der 41-Jährige fest. Er steigere sich leider auch schnell hinein und rege sich stark auf.

Fehlende Dispositionsfähigkeit

Die Richterin spricht den Beschuldigten wegen fehlender Dispositionsfähigkeit frei. Laut Angaben des Sachverständigen Franz Riedl sei der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten unzurechnungsfähig gewesen. “Sie können sich nun mal nicht davon abhalten”, sagt sie. Sie rate ihm aber dringend dazu, eine ambulante Therapie zu machen, damit er nicht erneut stationär aufgenommen werden muss. Staatsanwalt Johannes Hartmann akzeptiert das Urteil und somit ist es rechtskräftig.

“Mein Gehirn kann von einem Moment auf den nächsten in eine andere Phase umschalten”, erklärt der Freigesprochene zum Schluss seine schwierige Lebenssituation mit der psychischen Erkrankung. Er könne ja eh so weitermachen, entgegnet Privatbeteiligtenvertreter Georg Mandl. Dann sei er eben die nächsten Jahre, wie in der Vergangenheit auch, immer wieder vor Gericht, aber es passiere ihm ja eh nichts, so Mandl.