Freispruch von Beitrag zur Vergewaltigung

Außergewöhnlicher Prozess in Feldkirch. Tante hatte offenbar keinen Beitrag zu Verbrechen an Nichte geleistet.
Feldkirch Die Geschichte soll sich 2018 zugetragen haben. Eine Frau, eine heute 30-jährige Oberländerin, wurde beschuldigt, einen Beitrag zur Vergewaltigung ihrer 16-jährigen Nichte geleistet zu haben. Die damals 23-Jährige vereinbarte mit einer Internetbekanntschaft aus der Schweiz einen Besuch in ihrer Vorarlberger Wohnung. Der Mann kam und brachte einen ebenfalls interessierten Landsmann mit. Während sich die Ältere mit dem einen Mann beschäftigte und Sex hatte, wollte der andere Sex mit der Jüngeren. Der Teenager wollte das nicht.
Es kam indes zu mehrfachen Vergewaltigungen, davon geht das Gericht aus. Doch, dass die Tante des Opfers dies mitbekam, konnte im Prozess nicht bestätigt werden, so wurde die Frau freigesprochen, die Tathandlungen der Männer hat sie somit nach dem Urteil der ersten Instanz nicht unterstützt und somit keinen Beitrag zu einem Verbrechen geleistet.
Schilderung der Mutter
Nichte und Tante hatten auf Grund des geringen Altersunterschiedes ursprünglich ein gutes Verhältnis. Die beiden waren an jenem Tag zuvor gemeinsam im Hallenbad, bevor der Schweizer Männerbesuch kam. Während die damals 23-Jährige die Zärtlichkeiten mit ihrem Bekannten offenbar genoss, gab das Opfer an, dass ihm Schlimmes widerfahren sei. Verteidigerin Andrea Concin ist überzeugt, dass ihre Mandantin niemals eine Vergewaltigung in irgendeiner Weise unterstützt hätte.
„Meine Tochter erzählte mir von Unterleibsschmerzen und ich fand ein blutiges Wäschestück“, erinnert sich die Mutter des Opfers an den nächsten Morgen, als sie ihre Tochter völlig verängstigt in ihrem Zimmer vorfand.
Männer bleiben unbekannt
Das psychiatrische Gutachten ergibt, dass die Frau eine posttraumatische Belastungsstörung, welche als schwere Körperverletzung gilt, davontrug, weiß Opferanwältin Eva Müller um den Zustand ihrer Mandantin. Die beiden Schweizer konnten trotz intensiver Nachforschungen nicht ausgeforscht werden. Der Schöffensenat glaubt dem Opfer, dass es vergewaltigt wurde, kann aber nicht mit Sicherheit sagen, dass die Angeklagte dies bemerkte. Schließlich war die Frau mit ihrem Sex-Partner beschäftigt. „Wenn Sie nicht zu 99,9 Prozent sicher sind, dass meine Mandantin etwas von Gewalthandlungen mitbekommen hat, müssen Sie sie freisprechen“, hatte Concin appelliert.

Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass es von der Aussage vor der Polizei ausgehen müsse und da waren die Aussagen des Opfers noch nicht so konkret wie in den späteren Einvernahmen. So erwähnte das Opfer im Laufe der Zeit öfters, dass es definitiv Sex abgelehnt hatte. Was die Tante von der Gegenwehr mitbekam, muss offen bleiben, ob der Freispruch rechtskräftig wird, ebenfalls. ec