Lebensgefährtin vergewaltigt und misshandelt

VN / 26.08.2025 • 19:05 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Verurteilter 42-jähriger Pole muss für vier Jahre hinter Gitter.

Feldkirch Kennen und lieben gelernt haben sich die beiden in ihrer Heimat in Polen. Am Anfang sei die Beziehung gut gewesen, dann habe sie sich verschlechtert, immer häufiger Streit. Im Juni 2023 fand der Angeklagte einen Job als Leasingarbeiter in Vorarlberg. Zuletzt verdiente der Facharbeiter 2800 Euro netto. Auch seine Freundin zog nach Vorarlberg, wo sie im Bezirk Bludenz eine Wohnung fanden.

Im September kam es dann laut Anklage zu den ersten hässlichen Beschimpfungen. Er nannte sie Hure, leerte ihre Sachen vor dem Haus aus und zerschnitt mit einem Küchenmesser ein Foto, auf dem beide zu sehen waren. Er schlug sie mit der flachen Hand ins Gesicht, ihren Kopf gegen die Wand und würgte sie. Er entschuldigte sich, sie versöhnten sich wieder. Doch knapp drei Wochen später der nächste Vorfall.

Brutal vergewaltigt

Der Angeklagte war ziemlich betrunken, er reichte seiner damaligen Freundin ein Messer und meinte, dass jetzt ein guter Zeitpunkt wäre, sich umzubringen. In ihrer Verzweiflung schnitt sich die Frau in ihre Handgelenke, dann schlief sie erschöpft ein. Am nächsten Tag meinte der Angeklagte, dass sie es bereuen werde, sich nicht umgebracht zu haben. Er schloss die Tür ab, steckte den Schlüssel ein, ließ die Jalousien herunter und sagte: “Jetzt wirst du erleben, was die Nazis mit den Juden gemacht haben.” Die Frau hatte offenbar Sex mit einem anderen gehabt, das brachte den Polen in Rage. Er vergewaltigte das Opfer, spuckte ihm zudem ins Gesicht, hielt es an den Haaren fest und zwang es so zum Oralsex. Das Martyrium dauerte laut Zeugin zwei bis drei Stunden. Vier Tage später zeigte die Frau den Mann an und flüchtete in die Frauennotwohnung.

Erneut Gewalt

Erneut Gewalt

Einen Tag nach der Anzeige widersetzte sich der Gewalttäter dem Betretungsverbot, kehrte in die Wohnung zurück und trat dort die Tür ein. “Ich hatte wegen meinem schlechten Deutsch das Betretungsverbot nicht verstanden”, rechtfertigt er vor Gericht sein Verhalten. Drei Dolmetscher sind geladen, sieben Zeugenaussagen müssen beurteilt werden, danach fällt der Schöffensenat das Urteil. Der Angeklagte selbst bekennt sich absolut unschuldig. Alles sei erfunden. Die Ex-Lebensgefährtin habe immer psychische Probleme gehabt, so seine Darstellung. Der Senat glaubt der Frau und spricht den Angeklagten schuldig. Er muss wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vier Jahre in Haft. Dem Opfer schuldet er 8000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.