Versuchte Vergewaltigung am Bludenzer Bahnhof

Ungar wollte psychisch Beeinträchtigte zu Oralverkehr zwingen und trat ihr ins Gesicht.
Feldkirch Der am Landesgericht angeklagte Mann ist 34 Jahre alt, ungarischer Staatsbürger, arbeitslos, geschieden, Vater eines Kindes und sitzt wegen versuchter Vergewaltigung, Raubes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung an zwei Personen in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch.
Aufgrund eines Arbeitsunfalles in Ungarn war er 2024 arbeitslos. Dann kam der Mann nach Österreich. Richter Martin Mitteregger muss beim Prozess nach einem ausführlichen Beweisverfahren beurteilen, wie sich der Vorfall am 28. Mai dieses Jahres um zirka 1.45 Uhr am Bludenzer Bahnhof abspielte. Dort saßen zwei Personen auf einer Bank vor der Bäckerei Ruetz. Sie wurden wenig später laut Anklage zu Opfern, dabei handelte es sich um eine 58-jährige Frau, die unter Erwachsenenvertretung steht, und einen 67-jährigen Mann.
Die Frau ist psychisch beeinträchtigt. Beide kannten den Täter, der damals 1,06 Promille Alkohol intus hatte, nicht. Der Beschuldigte selbst kann sich vor Gericht angeblich an nichts erinnern, obwohl der Promillewert nicht sonderlich hoch war. Der Angeklagte übernimmt bereitwillig die Verantwortung für den Vorfall, obwohl er dabeibleibt, sich an nichts erinnern zu können.
Oralsex verlangt
Der Mann nahm die Hand der Frau, führte sie Richtung seines Geschlechtsteils und forderte sie auf, ihn oral zu befriedigen. Als die Frau sich wehrte und aufstand, versetzte er ihr einen Fußtritt, wodurch sie stolperte und zu Boden fiel. Er trat ihr mehrmals mit den Füßen ins Gesicht, glücklicherweise trug sie nur eine leichte Prellung und Nasenbluten davon. Nicht viel besser erging es ihrem Begleiter, der seiner Bekannten zu Hilfe kommen wollte. Auch er wurde zu Boden gestoßen und mehrfach gegen den Kopf getreten. Durch die Abwehrversuche mit der Hand erlitt der Mann Abschürfungen. Zudem knöpfte der Betrunkene dem Mann eine Schildkappe ab, was als Raub angeklagt wurde.
Zu Haftstrafe verurteilt
Am Ende des Verfahrens sieht der Schöffensenat den geständigen U-Häftling, der bislang unbescholten war, als schuldig an. Der Angeklagte gibt sich reumütig, kann sein Fehlverhalten selbst nicht verstehen und sagt, dass er es selbst schrecklich findet, was passiert ist. Der Mann wird wegen versuchter Vergewaltigung, Raubes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Dem weiblichen Opfer werden 500 Euro als Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.