Christian Rainer über “Österreichs schönsten Häftling”

25.03.2025 • 14:43 Uhr
Christian Rainer über "Österreichs schönsten Häftling"

VN-Kommentator Christian Rainer zum Schuldspruch gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

Wien Der flache Witz von Karl-Heinz Grasser – die Kärntner in Vorarlberg mögen es dem oberösterreichischen Autor mit Kärntner Wurzeln in Wien verzeihen – war stets nach exakt drei Minuten verflogen. Da kann selbst der Villacher Fasching mehr. Danach: viel Gel und wenig Gehalt. Die Konversation wurde, sagen wir, poröser. Ich kann das sagen, denn ich kannte Grasser gut, mit der gebotenen Distanz, aber doch so, dass man merkt, wenn jemand Substanz simuliert. „Zu jung, zu schön, zu erfolgreich,“ wie er es selbst formulierte. Ich kenne im Übrigen auch seinen politischen Zeitgenossen Ernst Strasser, mit ihm in derselben Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel, längst auch durch die Maschinen des Rechtsstaates gedreht. Und ich kenne ebenso Sebastian Kurz, nicht rechtskräftig verurteilt, aber verdächtig begabt darin, Talent in Karriere, Politik in PR und Verantwortung in Empörung zu verwandeln.

         Karl-Heinz Grasser war nie ein freier Geist, obwohl er sich selbst als solchen inszenierte. Er war ein eitler Befehlsempfänger – zunächst von Jörg Haider, dann von Wolfgang Schüssel. Daher merke man sich: Seine Karriere war ein Produkt der Personalpolitik zweier Parteien, die sich mit der Schönheit des Sprechens und der Leere des Denkens allzu oft zufriedengaben. Dass Grasser also heute rechtskräftig verurteilt wurde – zu einer unbedingten Haftstrafe –, ist nicht nur ein Urteil über eine Einzelperson, sondern auch über ein politisches System, das auf Wirkung statt Wirklichkeit setzte.

         Und weil man es nicht oft genug sagen kann: Wäre Jörg Haider nicht bei dem selbstverschuldeten Autounfall 2008 zu Tode gekommen, er hätte wie seine Marionetten in der Causa Hypo Alpe Adria mit großer Sicherheit selbst mehrere Jahre hinter Kärntner Gardinen verbracht. Das ist keine nachträgliche Vorverurteilung, sondern juristisch fundierte Logik.

         Die Volkspartei wiederum, der große Wolfgang Schüssel höchstpersönlich, hat Grasser nach Kräften gehätschelt, ihn volley von den Freiheitlichen übernommen, ihn zum Aushängeschild und zum heimlichen Spitzenkandidaten bei der Nationalratswahl 2002 gemacht. Man schob ihm das Finanzministerium samt der nun inkriminierten Buwog wie ein Geschenkpaket unter den Christbaum. Die Industriellenvereinigung zahlte seine Homepage.

         Und heute? Heute steht sein Name für die hypertrophe Eitelkeit der Nullerjahre, für Schwarz-Blau, für neoliberale Coolness ohne Rückgrat, für ein „System Grasser“, das Politik mit Gier verwechselte und Verantwortung mit Freunderlwirtschaft. Ähnlichkeiten mit dem „System Türkis“ sind nicht zufällig.

         Natürlich ist es absurd, wie lange dieses Verfahren gedauert hat. Aber ein Gutteil dieser tröpfelnden Chronologie geht auf das Konto der Angeklagten selbst. Ein Stück aus dem Tollhaus? Nein. Ein Stück aus der Republik Österreich, wie sie war und immer noch ist.

         Der 25. März ist ein bedeutender Tag, kein Wendepunkt, aber ein Haltepunkt. Ein ehemaliger Finanzminister, eine der schillerndsten und leersten Figuren der vergangenen 50 Jahre, wird rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Das ist mehr als eine Fußnote. Grasser ist ein Denkmal aus Papier, Macht und Hybris – nun zerfetzt durch das Recht.

         Und ja: Dieses Urteil ist sinnvoll. Es hat Bestand.