Schädelbruch durch Fußtritt am Imbissstand

Junger Mann trat anderem Gast mit dem Fuß mitten ins Gesicht. So urteilte das Gericht darüber.
Feldkirch Der am Landesgericht angeklagte junge Mann wartet auf einen Platz im Suchtgiftkrankenhaus Maria Ebene. Sein größtes Problem scheint neben seiner Gewaltbereitschaft der Alkohol zu sein. Das Thema Trunkenheit zieht sich wie ein roter Faden durch seine Straftaten. Der heute 18-Jährige hat eine Vorstrafe. Bei der aktuellen Verhandlung bei Sabrina Tagwercher ist es eine ganze Reihe von Straftaten, die ihm vorgeworfen wird. Am gravierendsten und folgenschwersten ist jedoch eine Auseinandersetzung, die im Juli dieses Jahres stattfand.
Erst böse Worte
Gegen zwei Uhr morgens trafen der damals 17-Jährige und ein anderer Gast bei einem Imbissstand im Unterland aufeinander. Der Jugendliche hatte wieder einmal kräftig einen über den Durst getrunken und ist in diesem Zustand immer zum Stänkern und Schlägern aufgelegt. Zunächst begann eine verbale Auseinandersetzung. Dann schlug er dem Gegenüber, einem jungen Mann, mit der Faust ins Gesicht. Der Mann stürzt zu Boden. Anschließend trat der Betrunkene dem Opfer noch mit dem Schuh mitten ins Gesicht. Die Folge: Mehrfache Prellungen, Rissquetschwunden und ein Schädelbruch. Diese massive Verletzung gilt rechtlich als absichtlich schwere Körperverletzung.
Heute tut es dem Angeklagten leid und er ist sichtlich froh, dass das Opfer nicht größeren Schaden davongetragen hat. Hirnblutungen und schwere Spätfolgen sind bei derartiger Gewalt keine Seltenheit.
Eine lange Liste
Die Liste der Alkoholtaten setzt sich fort. Einem anderen Opfer brach der junge Mann die Nase. Fast regelmäßig kam es bei den abendlichen Ausgängen des Angeklagten zu Stänkereien, Schlägen, Gewalt und schwer Verletzten. Auch mit der Polizei legte sich der Junge an, was ihm dazu einen Widerstand gegen die Staatsgewalt einbrachte.
Mildernd wird bei der aktuellen Verhandlung das reumütige Geständnis gewertet und der Umstand, dass einige Taten beim Versuch geblieben sind. Erschwerend ist die lange Liste der Straftaten und dass sie während offener Probezeit begangen wurden. Die Strafe: Zwölf Monate Haftstrafe auf Bewährung plus 1920 Euro unbedingte Geldstrafe. Für den jungen Mann heißt es jetzt sparen, denn dem Opfer mit dem Schädelbruch schuldet er zusätzlich 8000 Euro Schmerzengeld und dem Mann mit der gebrochenen Nase 2500 Euro. Bewährungshilfe und ein Antigewalttraining werden angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.