Einem Nachtschwärmer brutal ins Gesicht getreten

25.01.2026 • 13:33 Uhr
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EckertDer 18-jährige Angeklagte bei der Verhandlung vor Gericht.

Völlig grundlose Attacke auf Gast eines Dornbirner Innenstadtlokals wurde zum Fall für das Gericht.

Feldkirch Der junge, am Landesgericht angeklagte Syrer ist gerade mal 18 Jahre alt geworden und bringt es bereits auf vier Vorstrafen. 2024 saß er wegen mehrerer Raubtaten auf der Anklagebank, ein Jahr später mehrfach wegen Körperverletzung und nun wegen einer besonders schweren absichtlichen Körperverletzung.

Wuchtiger Faustschlag

Bei Absicht legt es der Täter geradezu darauf an, das Opfer schwer zu verletzen. Und das war im Oktober nachts vor einer Bar in der Dornbirner Innenstadt der Fall. Das Opfer, ein 22-jähriger Dornbirner Techniker, wurde zunächst durch einen wuchtigen Faustschlag mitten ins Gesicht verletzt. Als er bewusstlos wurde und zu Boden ging, trat ihm der Syrer nochmals völlig grundlos mit dem Fuß mitten ins Gesicht. Die Folgen: mehrere Gesichtsknochenbrüche und die Augen in Mitleidenschaft gezogen. Öfters musste der junge Mann deswegen ins Spital, diese Tage und in einigen Monaten muss er nochmals zur Kontrolle. Trotz Medikamenten hatte er über einen Monat Schmerzen. Opferanwältin Anna-Katharina Wirth fordert 1500 Euro Schmerzengeld für ihren Mandanten.

Video als Beweis

Der Syrer, der behauptet, sich wegen der vielen konsumierten Whiskys an nichts mehr erinnern zu können, wurde von einer Videokamera gefilmt. Auf den Bildern agiert er sehr zielgerichtet, von „volltrunken“ sichtlich keine Rede. Der Angegriffene war zwar auch betrunken, setzte jedoch keinerlei Aktivitäten. Ein Unbeteiligter versuchte noch das Opfer zur Seite zu ziehen, um eine Eskalation zu verhindern. Währenddessen traf der wuchtige Faustschlag des Täters ins Gesicht des 22-Jährigen. Gleich danach wurde der Bewusstlose auch noch getreten. Alles ist auf dem Video deutlich zu sehen. Obwohl der Syrer aus einer früheren Verurteilung am Landesgericht Innsbruck noch neun Monate Bewährungsstrafe offen hat, schlug er dessen ungeachtet erneut zu. Die Termine zu dem angeordneten Antiaggressionstraining vernachlässigte er.

Zwanzig Monate Haftstrafe

Am Landesgericht Feldkirch wurde der Arbeitslose erst im vergangenen Dezember wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nun kommen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung weitere 14 Monate dazu. In Summe gilt es nun 20 Monate abzusitzen. „Ihr größtes Glück ist, dass Sie bei der Tat erst 17 Jahre alt waren“, erklärt Richterin Sabrina Tagwercher dem Verurteilten. Findet er einen Job, kann er dem Gefängnis jedoch wieder entkommen, dann kann er nämlich eine Fußfessel beantragen und muss erneut nicht in Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.