Zu spät von der Kinderbetreuung abgeholt: Darf die Gemeinde Eltern zahlen lassen?

Auch andere Eltern kritisieren von der Gemeinde Langen verhängte Aufwandspauschalen.
Langen b. Bregenz Der Disput um die von der Gemeinde Langen bei Bregenz festgelegte Aufwandspauschale, die fällig wird, wenn Kinder aus der Betreuung zu spät abgeholt oder erst gar nicht gebracht werden, treibt auch andere Eltern um. Einer Mutter, die ebenfalls nur die Anmeldung für die Sommerbetreuung ihres Volksschulkindes unterschrieben hatte, wurde mitgeteilt, dass ihr Sohn keinen Platz bekomme. Zudem sei gedroht worden, die auf drei Wochen ausgerichtete Ferienbetreuung gleich gänzlich zu streichen. Die Mutter fühlt sich brüskiert und verwehrt sich dagegen, dass die Gemeinde den Eltern die Verantwortung umhängt. „Das kann es doch nicht sein“, sagt sie und hofft im Interesse aller auf eine baldige Klarstellung dieser rechtlich unklaren Situation.
Warten auf Gesprächstermin
Darauf drängt auch das elementarpädagogische Team. Das Gespräch dazu würde Bereichsleiterin Karin Natter gerne mit der zuständigen Landesrätin Barbara Schöbi-Fink führen, doch ein Termin ist nicht in Sicht. „Wir warten jetzt schon zwei Monate“, ärgert sich Natter über das Schweigen im politischen Wald. „Als pädagogische Fachkräfte bewegen wir uns täglich im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Kinder, den Erwartungen der Eltern und den strukturellen Rahmenbedingungen“, ergänzt sie. Die würden zunehmend anspruchsvoller, bedingt durch personelle Engpässe oder fehlender Hilfe, etwa bei erhöhtem Unterstützungsbedarf für Kinder mit Auffälligkeiten. Im bestehenden System gebe es oftmals keine Förderung durch das Land, trotz dringendem Bedarf.
Karin Natter bringt als wesentlichen Faktor die Planbarkeit ins Spiel. „Dienste werden geplant, das eigene Familienleben wird organisiert, die Mitarbeiter treten die Arbeit an und werden letztlich nicht benötigt, weil angemeldete Kinder kurzfristig doch nicht kommen oder Kinder verspätet abgeholt werden.“ Diese fehlende Verlässlichkeit erschwere einen verantwortungsvollen Ressourceneinsatz erheblich. „Verlässlichkeit darf jedoch keine Einbahnstraße sein und ausgenützt werden“, betont sie ihre Sicht der Dinge.
Unterschiedliche Auffassungen
Gebührenpflicht und Familienfreundlichkeit stehen nach Meinung von Karin Natter keineswegs im Widerspruch. Vielmehr könnten klare Regelungen dazu beitragen, Angebote nachhaltig und fair für alle Beteiligten zu gestalten. Wie berichtet, scheiden sich an den von der Gemeinde verlangten Aufwandspauschalen von 10 bzw. 15 Euro die Geister. Bürgermeister Josef Kirchmair sieht sich im Recht, der Landesvolksanwalt vermag keine gültige Rechtsgrundlage für diese Maßnahme auszumachen. Klaus Feurstein hat deshalb eine Missstandsprüfung eingeleitet, nachdem Gespräche mit der Gemeinde nicht fruchteten. Außerdem haben sich auch bei ihm mehrere Eltern über die Vorgehensweise der Gemeinde beschwert.