Alkolenker wollte Polizist bestechen

Betrunkener Autofahrer bot Beamten 800 Euro, um Promilletest zu vermeiden.
Feldkirch Im März vor zwei Jahren arbeitete der heute 35-jährige Deutsche im Montafon als Kellner. Am späteren Nachmittag war er ziemlich „blau“, was sich mit einem Promillewert von 2,32 niederschlug. Mit einem Kollegen fuhr er durch die Ortschaft. Und zwar auf eine Art und Weise, dass sein Beifahrer sagte: „He, fahr normal!“. Zu schnell, immer wieder riskante Situationen. Die Fahrweise fiel jedenfalls einem Polizisten auf, er fuhr ihm nach. Zunächst raste der Mann einfach weiter, doch als er einparken wollte, kriegte er die Kurve nicht und musste auf der Straße stehen bleiben. Der Polizist parkte hinter ihm und forderte ihn auf, auszusteigen.
“Drecksnazi”
Offenbar war der Mann längere Zeit nicht dazu in Stimmung oder in der Lage. Jedenfalls griff der Beamte ins Auto, stellte den Motor ab, löste den Anschnallgurt und zog den Deutschen aus dem Wagen. Der Alkoholvortest ergab bereits einen Wert von rund zwei Promille, weshalb er nach einer Viertelstunde Wartezeit den Alkomattest machen wollte.
Währenddessen meinte der Mann, an dessen „Fahne“ bereits deutlich wurde, dass er alles andere als nüchtern war, dass er 500 Euro biete, damit sei die Sache erledigt. „Es war ganz klar, dass er damit nicht von der Strafsumme redete, sondern von dem Betrag, den ich erhalten sollte, wenn ich keinen Alkomattest mehr mache“, so der Polizist im Zeugenstand bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. „Ok, 800 Euro, aber dann ist die Sache endgültig vom Tisch“, erhöhte der Kontrollierte nochmals sein Angebot. Nochmals lehnte der Polizist ab, worauf der Verkehrssünder zu schimpfen begann und den Beamten unter anderem als „Hurensohn“ und „Drecksnazi“ bzeichnete.
Mehrere Vergehen
Die rücksichtslose Fahrweise gilt als Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das unmoralische Angebot als versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Und die Beschimpfungen, zu denen der Angeklagte geständig ist, sind Beleidigungen. Der Schöffensenat sieht es als erwiesen, dass der Angehaltene sehr wohl versuchte, den Polizisten mit Geld zu bestechen und von einem Test abzuhalten. Als dies nicht funktionierte, warf der mit 2,32 Promille Alkoholisierte mit sechs Hundertern um sich. Er war sichtlich verärgert, dass alle seine Angebote nichts nutzten. „Mein Mandant wollte nur die Strafe bezahlen, er war stark betrunken“, betont Verteidiger Halil Arslan die Einschränkung des jungen Deutschen. Eine Strafe gibt es dennoch: sechs Monate Gefängnis auf Bewährung plus 1200 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.