Herbe Kritik der Gemeinden an neuen Förderrichtlinien für Elementarpädagogik

02.08.2026 • 16:07 Uhr
Herbe Kritik der Gemeinden an neuen Förderrichtlinien für Elementarpädagogik
Die Kinderbetreuung im Land sorgt wieder für Diskussionsstoff. APA

Regelungen dürften den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Kommunen nicht erschweren.

dornbirn Mit scharfen Worten hat der Gemeindeverband die Aussagen des Landes im Zusammenhang mit den geänderten Förderrichtlinien für Elementarpädagogik kommentiert. Die VN berichteten. „Die Förderrichtlinie wurde vom Gemeindeverband nicht mitgetragen. Der Eindruck, die 85-Prozent-Quote sei zwischen Land und Gemeinden vereinbart worden, trifft nicht zu. Der Gemeindeverband hat der von der Landesregierung beschlossenen Richtlinie nicht zugestimmt“, betont GV-Präsident Bürgermeister Walter Gohm. Die Gemeinden seien vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Zwar gab es im Herbst 2025 Gespräche über eine Änderung der Förderrichtlinie. Der Gemeindeverband hat sich laut Gohm dabei jedoch ausdrücklich gegen die nun beschlossenen Verschärfungen ausgesprochen.

Herbe Kritik der Gemeinden an neuen Förderrichtlinien für Elementarpädagogik
Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm weist Aussagen des Landes zurück. Eva Rauch

Keine Vorabinfo und Anhörung

Über die endgültige Beschlussfassung sei er weder vorab informiert noch neuerlich angehört worden. „Die Gemeinden haben den vom Land gewünschten Ausbau der Kinderbildung und -betreuung mitgetragen, zusätzliche Angebote geschaffen und hohe Qualitätsstandards umgesetzt. Sie erfüllen damit einen landesgesetzlich auf die Gemeinden übertragenen Versorgungsauftrag. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass das Land nun die Förderbedingungen kurzfristig verschärft und die Finanzierung einschränkt. Die Auswirkungen treffen nicht nur die Gemeinden, sondern letztlich auch die Familien“, kritisiert Gohm.

Die Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung des Landes legt für die unterschiedlichen Gruppenformen maximale Gruppengrößen fest. „Eine gesetzlich vorgesehene Mindestauslastung je Gruppe besteht hingegen nicht“, kontert Walter Gohm. Auch der Versorgungsauftrag nach dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sei an keine Mindestauslastung gebunden und gelte ab dem ersten Kind. Das heißt, die Gemeinden müssen für jedes vom Versorgungsauftrag erfasste Kind einen geeigneten und bedarfsgerechten Betreuungsplatz sicherstellen.

Gegen starre Quote

Die Zusammenlegung von Gruppen hält der Gemeindeverbandschef im Einzelfall für durchaus sinnvoll. Eine starre, landesweit geltende Quote lehnt er jedoch kategorisch ab. Sie werde den unterschiedlichen örtichen Verhältnissen nicht gerecht: „Entscheidend müssen der Bedarf der Familien, die individuellen Bedürfnisse der Kinder sowie pädagogische, organisatorische und räumliche Rahmenbedingungen sein.“

Das gelte insbesondere für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Ihre Zuordnung zu Gruppen dürfe nicht aus Gründen der Auslastung oder Finanzierung erfolgen. „Die Gemeinden stehen zu einem verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel. Kinderbetreuung darf aber nicht nach einer starren Auslastungslogik organisiert werden“, stellt Walter Gohm klar. Im Mittelpunkt müssten die Kinder stehen. Gerade vor dem Hintergrund der vereinbarten Reformagenda würden die Gemeinden erwarten, dass wesentliche Änderungen rechtzeitig, transparent und partnerschaftlich vorbereitet werden: „Nur so können tragfähige, verlässliche und planbare Lösungen für Kinder, Familien und Gemeinden entstehen.“