Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Einfach handeln!

Politik / 09.01.2017 • 22:37 Uhr

Wie es scheint, sind sich die Familienministerin und die Länder überraschend schnell einig geworden, dass Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen verboten werden soll. Tatsache ist, dass Jugendliche in Österreich im europaweiten Vergleich besonders häufig rauchen. Außerdem erlauben die meisten anderen Länder in Europa das Rauchen erst ab dem 18. Lebensjahr. Der Schluss liegt daher nahe, dass zwischen der liberalen Regelung und dem hohen Tabakkonsum von Jugendlichen in Österreich ein Zusammenhang besteht. Man kann natürlich darüber streiten, ob ein zusätzliches Verbot viel bewirken wird, solange in Österreich noch in öffentlichen Lokalen geraucht werden darf und auch besonders viele Erwachsene zur Zigarette greifen. Aber wenn sich Politik und Experten einig sind, weshalb sollte man den Versuch nicht wagen?

In diesem Fall wäre es am sinnvollsten, die Länder würden die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen möglichst rasch vornehmen. Im Vorarlberger Jugendgesetz müsste lediglich in einem einzigen Paragraphen die Altersgrenze von 16 durch 18 ersetzt werden. Ich denke, dass dies auch in anderen Ländern nicht viel komplizierter sein dürfte.

 

Dennoch wird nun auf Bundesebene darüber diskutiert, wie ein solches Rauchverbot umgesetzt werden könnte. Vertreter von Jugendorganisationen wollen den Anlass nützen, überhaupt ein einheitliches Jugendschutzgesetz durchzusetzen, sind aber paradoxerweise gegen das Rauchverbot bis zum 18. Lebensjahr. Dies gilt auch für verschiedene Parteien, die ebenfalls einen einheitlichen Jugendschutz, aber kein restriktives Rauchverbot wünschen.

In den Ländern wollen verschiedene Politiker ebenfalls ein einheitliches Jugendschutzgesetz, andere wiederum nur ein einheitliches Rauchverbot auf Bundesebene. Für diese Varianten müsste allerdings erst die Verfassung geändert werden und man müsste sorgsam die Konsequenzen der jeweiligen Maßnahme abwägen.

Bis diese Entscheidungen getroffen sind, die jetzt wohl noch in verschiedene Arbeitsgruppen verlagert werden, wäre es doch am sinnvollsten, wenn die Länder einfach handeln und die Altersgrenze für das Rauchverbot anheben würden. Sie könnten dadurch auch beweisen, insgesamt rascher zu agieren und zu Entscheidungen zu gelangen als der Bundesgesetzgeber.

Aber wenn sich Politik und Experten einig sind, weshalb sollte man den Versuch nicht wagen?

peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.