Fixe Wahlperiode statt Neuwahlfieber

Rechnungshofpräsidentin fordert, dass vorgezogene Wahlen verboten werden.
Wien. Die Regierung habe zu arbeiten, sagt Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Die permanenten Neuwahlspekulationen würden das politische System hemmen. Für Bund und Länder fordert Kraker klare Zuständigkeiten.
Sie sind seit Juli 2016 im Amt. Wie fällt Ihre erste Bilanz aus, wenn wir Sie fragen, wie reformfähig Österreich ist?
Kraker: Der Rechnungshof will mit seinen Empfehlungen Reformen in Bund, Ländern und Gemeinden anstoßen. Unsere Umsetzungsquote liegt bei 75 Prozent. Offen bleiben aber immer die zentralen Punkte; weil die Politik häufig zu kurzfristig denkt und auf den nächsten Wahltermin schielt.
Dieses Schielen dauert schon lange. Seit Monaten wird über Neuwahlen spekuliert.
Kraker: Unser politisches System wird durch diese permanenten Neuwahlspekulationen gehemmt. Es leidet an Entscheidungsschwäche. Ich glaube daher, dass eine grundlegende Reform notwendig wäre.
Woran denken Sie konkret?
Kraker: Als Rechnungshofpräsidentin ist es meine Aufgabe, Vorschläge zu machen, wie der Staat leistungsfähig bleibt. Österreich sollte daher mit einer Tradition brechen. Der Nationalrat sollte sich nicht aus der Verantwortung nehmen und sich nicht selbst auflösen können. Ich bin für eine Rückkehr zu einer vierjährigen Legislaturperiode. Diese dürfte dann nicht vorzeitig beendet werden. Die Abgeordneten sind für eine Legislaturperiode gewählt und dazu da, ihre Aufgabe im Dienste der Republik zu erfüllen. Die Regierung hat in dieser Zeit zu arbeiten und zu entscheiden. Es gibt ja den Bundespräsidenten, der im Ausnahmefall für eine vorzeitige Auflösung des Parlaments sorgen kann. Ich wehre mich jedenfalls gegen das Taktieren in der Regierung und die Beliebigkeit im parlamentarischen Prozess.
Sie meinen das norwegische Modell? Dort ist eine vorzeitige Auflösung des Parlaments nicht vorgesehen. Wenn eine Regierung während der Amtsperiode scheitert, müssen im Parlament neue Regierungsmehrheiten gesucht werden.
Kraker: Genau. Damit würde es fixe Wahlperioden und kein Neuwahlfieber mehr geben. Das würde den Parlamentarismus stärken und Reformfreude bewirken.
Welche Rolle soll der Bundespräsident einnehmen?
Kraker: Nur er soll im Ausnahmefall den Nationalrat auflösen können.
Sollte man diesen Systemwechsel auch in den Ländern herbeiführen?
Kraker: Mein Vorschlag zielt auf den Bund ab. Bei den Ländern ist dieses Schielen auf Neuwahlen nicht so ausgeprägt wie im Bund.
Wie beurteilen Sie das Update des Regierungsprogramms?
Kraker: Positiv. Die Regierung sollte jährlich ein solches Update durchführen.
Im Zuge der Bildungsreform ist ein Systemwechsel geplant. Mischbehörden sollen die Landesschulräte ersetzen.
Kraker: Ich bin grundsätzlich für den Föderalismus. Aber der in Österreich praktizierte Föderalismus führte häufig zu einer Machtdemonstration. Föderalismus sollte heißen, dass es klare Entscheidungsstrukturen und klare Verantwortungen gibt. Die Bildungsdirektionen wären geradezu das Gegenteil davon und ein Sinnbild der Zersplitterung in Österreich. Sie würden keine Bereinigung des Systems bringen. Es gäbe ein Mischsystem von Bund und Ländern, mit dem es verpasst wurde, die Zuständigkeiten klar zu regeln.
Die Hauptverbands-Vorsitzende Ulrike Rabmer-Koller ist wegen „mangelndem Reformwillen“ in Österreich zurückgetreten. Haben Sie Verständnis für die Unternehmerin?
Kraker: Der Staat ist natürlich kein Unternehmen. Vielleicht hat es sich Frau Rabmer-Koller zu einfach vorgestellt. Für Reformen braucht es einen Konsens, dafür ist ein langer Atem notwendig. Ihr Schritt war sicher untypisch, ich kann ihn aber zu einem guten Teil nachvollziehen.
Die Sozialversicherungsdebatte gipfelt stets in der Frage, ob Österreich 22 Kassen braucht.
Kraker: Dass Reformbedarf besteht, ist offensichtlich.
Stichwort Kompetenzzersplitterung: Bei der Mindestsicherung gibt es statt einer bundeseinheitlichen Regelung wieder unterschiedliche Länderlösungen.
Kraker: Das ist kein Ruhmesblatt. Die Mindestsicherung und der Arbeitsmarkt sind kommunizierende Gefäße und sollten beide beim Bund angesiedelt und aus einer Hand gesteuert werden.
Es gibt zwischen Bund und Ländern die Kultur, vieles in 15a-Vereinbarungen zu regeln.
Kraker: Dieses System des Nicht-klar-Regelns wächst immer stärker an. 15a-Vereinbarungen machen in einzelnen Fällen ja Sinn. Aber oft bestehen sie nur aus Überschriften. Viele werden im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich gemacht. Wird mit diesem das Steuergeld aufgeteilt, sollte gleichzeitig die Verantwortung klar geregelt sein.
Die Landeshauptleute forderten weniger Macht des Verwaltungsgerichts bei Umweltfragen. Wie stehen Sie dazu?
Kraker: Das muss ich strikt zurückweisen. Man kann eine Institution des Rechtsstaates nicht abschaffen oder beschneiden, nur weil einem einzelne Entscheidungen nicht passen. Auch Rechnungshofberichte lösen mancherorts Ärger aus, aber deswegen kann man den Rechnungshof nicht entmachten. Man kann sich nicht über den Ermessensspielraum von Gerichten beschweren, wenn man keine klaren gesetzlichen Regelungen geschaffen hat.
Zur Person
Margit Kraker
Präsidentin des Rechnungshofs seit Juli 2016
Geboren: 9. November 1960, Zeltweg
Laufbahn: u.a. Studium der Rechtswissenschaften in Graz, Juristin der Parlamentsdirektion, Klubdirektorin des Landtagsklubs der Steirischen ÖVP, von 2000 bis 2013 Büroleiterin von Hermann Schützenhöfer (ÖVP), 2013 bis 2016 Direktorin des steirischen Landesrechnungshofs
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.