Reform soll eine Milliarde Euro bringen

Politik / 22.05.2018 • 22:13 Uhr
Reform soll eine Milliarde Euro bringen

Regierung legt ihre Pläne für die Sozialversicherungen vor. VGKK befürchtet Minus von 40 Millionen.

wien An Superlativen sparen ÖVP und FPÖ nicht: Bundeskanzler Sebastian Kurz (31, ÖVP) sprach vom größten Reformprojekt in der österreichischen Geschichte, Vizekanzler Heinz-Christian Strache (48, FPÖ) von der größten Organisationsreform der Zweiten Republik. Die Rede ist von weitreichenden Änderungen bei den Sozialversicherungen. Ihre Pläne hat die Regierungsspitze am Dienstag vorgelegt. Demzufolge sollen künftig aus 21 Sozialversicherungsträgern vier oder fünf werden. Die Regierung erhofft sich bis 2023 Einsparungen von einer Milliarde Euro. Am Mittwoch folgt der Beschluss im Ministerrat, der Gesetzesentwurf soll im Juli vorgelegt werden. Hält der Zeitplan, soll die Reform im ersten Quartal 2019 in Kraft treten.

Zukunft der AUVA offen

Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer „Österreichischen Gesundheitskasse“ (ÖGK) fusioniert, sie ist für die unselbstständig Erwerbstätigen zuständig. Die Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen (SVA) und der Bauern (SVB) werden zu einem „Selbstständigen-Träger“ (SVS) zusammengefasst. Die Beamtenversicherung (BVA) und die Versicherung der Eisenbahner und für den Bergbau kommen zu einer Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen zusammen. Die Pensionsversicherungsanstalt bleibt bestehen. Weiterhin soll es einen Dachverband geben. Offen ist aber die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Bis Ende August hat die AUVA Zeit, das vorgegebene Einsparungsvolumen von 500 Millionen Euro vorzulegen.

Wie genau die durch die Kassenreform vorgesehenen Einsparungen von einer Milliarde Euro zustande kommen, wurde am Dienstag nicht konkretisiert. Den Plänen zufolge soll aber vor allem beim Personal und der Verwaltung eingespart werden, Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (58, FPÖ) verwies etwa auf Einsparungen durch einen zentralen Einkauf und ein gemeinsames IT-Rechenzentrum.

Einhebung der Beiträge durch ÖGK

„Österreichweit gleiche Leistungen für gleiche Beiträge sind das Ziel“, betonte Hartinger-Klein. Die neue ÖGK soll über die Budget- und Personalhoheit verfügen und die österreichweite Gesundheitsplanung übernehmen. Die neun Landesstellen sollen  ausreichende Mittel entsprechend den von ihnen zu verantwortenden Aufgaben bekommen. „Jedenfalls soll sichergestellt werden, dass den Versicherten in jedem Bundesland die Beitragseinnahmen der jeweiligen Gebietskrankenkasse im Jahr 2017 entsprechen“, heißt es im Entwurf. Der ÖGK obliegt die Verhandlung eines Gesamtvertrags mit den Ärzten und entsprechende Honorare. Die Landesstellen sind für die regionale Versorgungsplanung zuständig. Sie bekommen die Möglichkeit, Zu- oder Abschläge zum Gesamtvertrag auszuhandeln. Die Einhebung der Versicherungsbeiträge erfolgt statt wie bisher durch die Gebietskrankenkassen, sondern „einheitlich und zentral“ durch die ÖGK. Die Beitragsprüfung wandert zum Finanzministerium.

Die Pläne empören den Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK), Manfred Brunner (56). „Wenn die Beitragseinnahmen 2017 das Budget von 2019 darstellen sollen, würde das ein Minus von 40 Millionen Euro für Vorarlberg bedeuten.“ Das entspreche dem Dreifachen des gesamten Verwaltungsaufwandes der VGKK. „Wohl oder übel muss es also Leistungskürzungen geben. Das geht nicht nur mit Verwaltungseinsparungen, das ist Lug und Trug.“ Es sei nun geboten, die Sozialpartner und die Experten der Sozialversicherung miteinzubeziehen. Auch Vorarlbergs ÖGB-Chef Norbert Loacker sieht das Regierungsvorhaben kritisch. Eine „Demontage des Sozialversicherungssystems“ sei zu befürchten. Die SPÖ-Landtagsabgeordnete Manuela Auer sprach von „Kassenraub“.

„Grundsätzlich bin ich nicht gegen die Reform“, erläutert Landeshauptmann Markus Wallner (50, ÖVP). Es würden aber drei Bedingungen gelten. Die erste laute: Finger weg von den Rücklagen der VGKK. „Das scheint gewährleistet zu sein.“ Zweitens soll die Budgetautonomie gesetzlich sichergestellt werden. „Da waren die Aussagen noch  vage.“ Die dritte Bedingung betreffe den nötigen regionalen Spielraum bei der Planung. Wallner bekräftigt, dass man erst am Beginn der Reform stehe. „Wir schauen auf die Länderinteressen.“

Das geht nicht nur mit Verwaltungseinsparungen, das ist Lug und Trug.“

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