Verfassungsrechtler zweifeln an geplanter Sicherungshaft

Eine Person, die noch nichts angestellt hat, in eine Präventivhaft zu nehmen, sei problematisch, sagt Jurist Klaushofer. APA
Wenn bei einer Person angenommen werden kann, dass sie eine Gefahr für darstellt, erhält sie laut Gesetz schon heute kein Asyl.
Die Suche nach einem Experten, der die Regierungspläne für eine „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“ analysiert, kann ganz schön frustrierend sein. Oder auch nicht. Reinhard Klaushofer, Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte und Verfassungsrechtler an der Universität Salzburg, muss zunächst passen: „Wir bewegen uns in einem luftleeren Raum“, sagt er. Soll heißen: Eine Beurteilung sei unmöglich, weil nicht klar ist, was konkret geplant ist.
Ein Gesetzesentwurf lässt auf sich warten. Was existiert, sind Aussagen und allgemeine Formulierungen. Laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wäre jemand, der sagt, er wolle „allen Ungläubigen die Köpfe abschneiden“, ein Fall für die Sicherungshaft. Laut Klaushofer ist das jedoch fraglich: Eine Person, die noch nichts angestellt hat, in eine solche Präventivhaft zu nehmen, sei grundsätzlich problematisch. Eine bloße Drohung wäre jedenfalls zu wenig. Nötig wäre Konkreteres. Wie bei der Überstellung psychisch Kranker in eine geschlossene Anstalt. Voraussetzung dafür ist eine „ernstliche und erhebliche Gefährdung“. Reinhard Klaushofer wundert sich überhaupt, warum die Regierung den Vorfall an der BH Dornbirn zum Anlass nimmt, ohne weitere Umschweife zu einer Sicherungshaft zu schreiten: „Das wirkt sehr vorgeschoben.“ Möglicherweise gebe es gar keine Gesetzeslücke. So verweist Klaushofer auf eine Bestimmung im vorhandenen Asylgesetz: Wenn bei einer Person aus stichhaltigen Gründen angenommen werden kann, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit der Republik Österreich darstellt, erhält sie kein Asyl, so Paragraf 6, Absatz 1, Punkt 3 schwarz auf weiß. Das ist ziemlich unmissverständlich. Umso bemerkenswerter, dass in der laufenden Debatte noch nicht darauf verwiesen worden ist.
Dass zur Umsetzung der Sicherungshaft keine Details über die konkrete Umsetzung bekannt seien, macht es auch dem Asylexperten Adel-Naim Reyhani vom Wiener Boltzmann-Institut für Menschenrechte schwer, eine Bewertung abzugeben. Die Regierung verweist auf eine EU-Richtlinie, die es erlaubt, Flüchtlinge aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung in Haft zu nehmen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch die übergeordnete EU-Grundrechtscharta und die Europäische Menschenrechtskonvention, die dabei zu beachten sind. Zu beurteilen, inwieweit die österreichischen Pläne damit vereinbar sein könnten, wäre laut Reyhani „unseriös“; dazu seien sie zu vage.
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