Misstrauensantrag gegen Blümel am Freitag

Politik / 29.05.2020 • 09:00 Uhr
Misstrauensantrag gegen Blümel am Freitag
APA

Es ist der erste Misstrauensantrag gegen die türkis-grüne Bundesregierung.

Wien Lange hat es bis zum ersten Misstrauensantrag gegen Türkis-Grün nicht gedauert. Der Streit um das Budget spitzte sich in den vergangenen Tagen derart zu, dass sich FPÖ, SPÖ und Neos heute, Freitag, dazu gezwungen fühlen, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aus seinem Amt zu wählen. Blümel wird aber bleiben. Die Mehrheit aus ÖVP und Grünen im Nationalrat steht weiter hinter ihm.

Der Hintergrund des Eklats lässt sich im Zahlenwerk des Finanzministers finden. Er wollte das bereits vor der Coronakrise geschriebene Budget für 2020 nicht um die Covid19-Maßnahmen und -Auswirkungen aktualisieren. Bis Mittwochabend blieb es vorerst dabei, dass mit Einnahmen von 81,8 Milliarden und Ausgaben von 82,4 Milliarden Euro gerechnet wurde. Zusätzlich schrieben die Regierungsparteien in ihrem Entwurf fest, dass der Finanzminister das Budget um 28 Milliarden Euro überschreiten darf. Nun wird diese Ermächtigung auf vier Budgetrubriken aufgeteilt und ein wenig an den Stellschrauben des Budgets gedreht. Die Einnahmenseite bleibt aber unangetastet. Das neue Defizit liegt laut Blümel nicht mehr bei 0,6 sondern bei 20,6 Milliarden Euro. Dieses ist immer noch um fast zehn Milliarden Euro niedriger, als das gesamtstaatliche Defizit, das Blümel Ende April nach Brüssel gemeldet hat. Kommuniziert wurde das nicht offensiv, sondern erst durch eine Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes öffentlich.

Blümel verteidigte seine Vorgehensweise. „Solche Zahlen jetzt ins Budget hineinzuschreiben wäre sinnlos, denn wir wissen heute schon, dass sie nicht stimmen werden.“ 

Einige Zahlen abseits des Budgets gibt es trotzdem. Und sie stammen von der Meldung des Finanzministers  nach Brüssel. So ist jener Coronafonds, aus dem Unternehmen Liquiditätshilfen und Zuschüsse beantragen können, mit 15 Milliarden Euro dotiert. In der Meldung nach Brüssel geht Blümel davon aus, dass acht Milliarden Euro daraus genutzt werden. Diese würden großteils erst 2021 budgetwirksam. Die Kurzarbeit schlägt sich in der Meldung nach Brüssel mit sieben Milliarden Euro zu Buche. (Aktuell liegen die Annahmen bei zehn Milliarden.). Vier Milliarden Euro kostet das Coronasoforthilfepaket. Das macht Mehrausgaben von 19 Milliarden Euro.

Gleichzeitig sinken die Einnahmen. So entgehen dem Bund vorerst mindestens 4,6 Milliarden Euro wegen Steuerstundungen und Vorauszahlungsherabsetzungen. Höhere Arbeitslosigkeit führt zu geringeren Einnahmen bei Sozialleistungen. Außerdem ist weniger Geld aus Einkommens-, Vermögens und Umsatzsteuern zu erwarten. Insgesamt meldete Blümel nach Brüssel daher 11,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen.

Keine Änderung bei Einnahmen

Auf Druck der Opposition konkretisierte der Finanzminister nun auch für das Parlament das Bild und damit seine Überschreitungsermächtigung von 28 Milliarden Euro. Die ÖVP brachte eine entsprechende Abänderung ein. Die Einnahmerechnung blieb dabei weiterhin unangetastet. Dass weniger Geld in die Staatskassen fließen wird, als zu Jahresbeginn budgetiert, ist in dem nun beschlossenen Zahlenwerk nicht berücksichtigt. Zumindest die 28 Milliarden wurden in vier Bereiche untergliedert, die größten Brocken betreffen die Kurzarbeit und die Wirtschaftshilfen. SPÖ, FPÖ und Neos werten die Vorgehensweise als Affront.