Ablöse des Amtsgeheimnisses

Keine Gebühren, kürzere Fristen: Informationsfreiheit mit vielen Ausnahmen geplant.
Wien Die Grünen hatten nach der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel den Druck erhöht, endlich ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Für die Bürger soll sich dadurch vor allem der Zugang zu Informationen von Behörden, Gerichten und Parlamenten erleichtern. In einem neu geschaffenen Informationsregister sollen Studien, Berichte und andere Daten zentral veröffentlicht werden. Bisher sind Ministerien oder Landesregierungen nur in Ausnahmefällen dazu verpflichtet, Informationen, die sie auf Kosten der Allgemeinheit sammeln, der Öffentlichkeit auch zur Verfügung zu stellen. Das soll sich nun insbesondere für Studien mit einem Wert von über 100.000 Euro ändern.
Gestärkte Anfragerechte
Gleichzeitig will die türkis-grüne Koalition die Rechte der Bürger bei Anfragen an die Behörden stärken. Bisher bestand in Vorarlberg und auf Bundesebene eine achtwöchige Frist zur Beantwortung, diese wird nun auf vier Wochen verkürzt – wobei es weiterhin Möglichkeiten zur Verlängerung gibt. Wird die Auskunft verweigert, hat die Behörde zwei Monate Zeit, einen Bescheid zu erlassen, gegen den man vor Gericht ziehen kann. Bisher liegt die Frist bei sechs Monaten. Auch die Gerichte sollen bald innert zwei Monaten über Beschwerden gegen nicht erteilte Informationen entscheiden müssen. Bisher können solche Verfahren Jahre dauern.
Neu ist auch die generelle Gebührenbefreiung der Anfragen. Zwar war die Beantwortung schon bisher kostenlos, etliche Gemeinden verrechneten aber trotzdem Bundesgebühren. Bürger, die etwa die Höhe der Sportförderungen in ihrer Gemeinde wissen wollten, mussten zunächst 14,30 Euro bezahlen.
Behörden haben weiterhin die Möglichkeit, Auskünfte zu verweigern oder deren Erteilung hinauszuzögern. So können sie noch immer argumentieren, dass der Arbeitsaufwand unverhältnismäßig hoch wäre oder eine Anfrage die Interessen Dritter beeinträchtigt. Anfragen dürfen auch im Interesse der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik oder der Landesverteidigung zurückgewiesen werden. Gleiches gilt für Informationen, die den Regierungen auf Landes- und Bundesebene als Entscheidungsgrundlagen dienen, dem Datenschutz unterliegen und für Prüfungen oder Ermittlungen eingesetzt werden.
Kein Informationsbeauftragter
Den von der Opposition geforderten unabhängigen Informationsbeauftragten soll es nicht geben. Geht es nach dem Willen der Regierungsmehrheit, wird das Amtsgeheimnis mit einigen Ausnahmen bald durch eine Informationsfreiheit mit noch mehr Ausnahmen ersetzt. Sie wird ihr Paket aber nachverhandeln müssen, denn für die wichtigsten Änderung braucht sie eine Zweidrittelmehrheit in National- und Bundesrat. MOMO