Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Regionaler Klimabonus

Politik / 07.10.2021 • 15:10 Uhr

Das Vorhaben der Bundesregierung, einen regional gestaffelten Klimabonus einzuführen, der in Wien am niedrigsten sein und in den anderen Ländern zwischen 133 und 200 Euro betragen soll, erzeugt große Aufregung. Reflexartig wird die angebliche Diskriminierung Wiens gegenüber den anderen Regionen Österreichs, etwa Städten wie Graz oder Linz, beklagt.

„Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern federt zudem die besonderen Lasten, die eine Großstadt zu tragen hat, ab.“

Tatsächlich ist eine regionale Staffelung dieser Steuergutschrift, mit der die Belastungen der Menschen durch die geplante CO2-Steuer im Individualverkehr teilweise ausgeglichen werden sollen, grundsätzlich sachlich argumentierbar. In aller Regel sind nämlich die Menschen in den ländlichen Gebieten durch die geplante Verteuerung der Treibstoffe deutlich stärker betroffen als in der Großstadt Wien. Auch urbane Zentren wie Graz oder Linz unterscheiden sich von der Situation Wiens.

Ganz abgesehen davon überträgt die Verfassung dem Gesetzgeber gerade in Steuerfragen einen großen Spielraum, seine Ziele umzusetzen. Er kann beispielsweise den Zuzug in die städtischen Gebiete fördern oder auch einmal die Nachteile peripherer Regionen ausgleichen. Es dürfen dabei auch Pauschalierungen wie die Einteilung Österreichs aufgrund statistischer Kriterien in vier Regionen herangezogen werden, ohne dass die Qualität des öffentlichen Verkehrs in jeder Talschaft verglichen werden muss.

Die Wehleidigkeit, mit der in Wien angebliche Diskriminierungen beklagt werden, korrespondiert im Übrigen nicht ganz mit der Empfangsbereitschaft der Stadt für öffentliche Gelder, die auch Steuermittel aller in Österreich lebenden Menschen sind. Beispielsweise verbleibt ein großer Teil des gesamten Bundesbudgets für Kunst und Kultur in der Höhe von etwa 460 Millionen Euro in Wien. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern federt zudem die besonderen Lasten, die eine Großstadt zu tragen hat, ab. Es ist daher unsinnig, schon wieder vor einer „Spaltung“ Österreichs zu warnen, nur weil der Gesetzgeber versucht, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Regionen Österreichs Rechnung zu tragen.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.