Anklage gegen Grasser

Politik / 17.12.2021 • 22:50 Uhr

Verdacht der Steuerhinterziehung gegen Ex-Finanzminister.

wien Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hat der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser nun eine Anklageschrift zugestellt bekommen, die Anklage ist nicht rechtskräftig. Grasser kann dagegen Einspruch erheben. Sollte er damit Erfolg haben, kommt es nicht zu einem Prozess. Falls er jedoch nicht reüssieren würde, muss er sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Abgabenhinterziehung verantworten, es droht eine Geldstrafe bis zu 4,4 Millionen Euro und bis zu zwei Jahre Haft.

Auch Steuerberater betroffen

Grasser soll Einkünfte aus Vertriebsprovisionen der Gesellschaft Meinl Power Management nicht in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben haben und so um 2,2 Millionen Euro zu wenig Steuern gezahlt haben, so der Vorwurf im Finanzstrafverfahren. Auch sein Steuerberater ist Beschuldigter, den Namen nennt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht, auch seine Anklage ist nicht rechtskräftig. Grasser und der Steuerberater haben immer alle Vorwürfe der Steuerhinterziehung zurückgewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung.