Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Es krankt

Politik / 13.07.2023 • 17:15 Uhr

Im Jahr 2014 wurde an der Universität Linz nach jahrelangen Bemühungen und finanziellem Einsatz vor allem des Landes Oberösterreich eine eigene medizinische Fakultät eingerichtet. Was wurden die Verantwortlichen vor allem auf der Landesebene dafür gescholten, dass sie eine neue Ausbildungsstätte für angehende junge Medizinerinnen und Mediziner schufen! Von Geldverschwendung für die Provinz war die Rede.

Es krankt am Geld. Das gilt vor allem für kleine Bundesländer wie Vorarlberg.“

Angesichts des gegenwärtigen Mangels an Ärztinnen und Ärzten dürfte diese Kritik verstummt sein. Die Entscheidung des Landes Oberösterreich war goldrichtig. Es braucht eher mehr Möglichkeiten, ein Medizinstudium zu absolvieren als weniger, und man kann die Ausbildungsmöglichkeiten gar nicht nahe genug bei den Studierenden in den Regionen verankern.

Allerdings sind die medizinischen Ausbildungsplätze enorm teuer und es wird schwierig sein, eine weitere Verbesserung des Angebots in den Ländern zu finanzieren. Es krankt am Geld. Das gilt vor allem für kleine Bundesländer wie Vorarlberg. Also müssen andere Möglichkeiten gesucht werden.

Der EuGH hat im Jahr 2005 in einem dramatischen Fehlurteil die österreichische Regelung, dass deutsche Studierende, die in Deutschland wegen zu schlechter Noten nicht zum Medizinstudium zugelassen sind, auch nicht in Österreich Medizin studieren können, als europarechtswidrig erklärt. Sogenannte „Numerus-Clausus-Flüchtlinge“ stürmen seither die Säle für die Aufnahmeprüfungen. Seit 2005 dürfen die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler somit die Ausbildung für deutsche Ärztinnen und Ärzte bezahlen und verlieren darüber hinaus wertvolle Studienplätze für den eigenen Ärztenachwuchs.

Die Situation hat sich seit 2005 allerdings wesentlich verändert. Angesichts der Engpässe in der medizinischen Versorgung in Österreich besteht – EuGH hin oder her – Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund spricht nichts dagegen, auch deutsche Studierende zu verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums für eine bestimmte Zeit in Österreich zu arbeiten. Man sollte aber auch daran denken, zur Rechtslage von 2005 zurückzukehren. Vielleicht ist der EuGH in der Zwischenzeit ja klüger geworden oder Österreich hat nunmehr die besseren Argumente?

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.