Geld und Reformen
Die Verhandlungen um den Finanzausgleich gelangen in eine entscheidende Phase. Dies wird am mitunter etwas gereizten Ton der Verhandlungspartner Finanzminister, Landeshauptleute sowie Städte- und Gemeindebund sichtbar.
Nach einer in vielen Medien immer wieder verbreiteten Meinung geht es beim Finanzausgleich um die Beteiligung der Länder und Gemeinden an den Steuereinnahmen des Bundes. Mangels eigener Steuerhoheit würden diese Gebietskörperschaften nur das Interesse verfolgen, ihre eigenen Ausgaben finanzieren zu lassen.
„Mangels eigener Steuerhoheit würden diese Gebietskörperschaften nur das Interesse verfolgen, ihre eigenen Ausgaben finanzieren zu lassen.“
Diese Sichtweise ist nichts anderes als Desinformation zugunsten des Bundes, die vielleicht das Resultat der Einrichtung aufgeblähter Kommunikationsabteilungen in den Ministerien ist. In Wahrheit wird aber erstens nicht das Geld des Bundes, sondern der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verteilt. Zweitens bestimmt die Bundesverfassung, dass diese Verteilung so gerecht zu erfolgen hat, dass jede staatliche Ebene ihre Aufgaben erfüllen kann. Drittens verlangt der Verfassungsgerichtshof in seiner weisen Rechtsprechung, dass der Verteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden Verhandlungen vorauszugehen haben, bei denen die Beteiligten ihre Wünsche und Forderungen artikulieren können. Wenn eine Einigung erzielt wird, ist nach der Rechtsprechung des VfGH den Anforderungen an einen gerechten Finanzausgleich entsprochen. Eigentlich ist das gar nicht schwer zu verstehen.
Ebenfalls nicht schwer zu verstehen ist, dass jene staatlichen Ebenen mehr Geld erhalten sollten, deren Finanzierungsaufgaben stärker gestiegen sind oder steigen werden (Klimaschutz). Dass gegenwärtig die Kosten im Gesundheits- und Pflegebereich oder bei der Kinderbetreuung besonders stark wachsen und dabei vor allem Länder und Gemeinden betroffen sind, ist auch klar.
Allerdings verknüpfen sowohl der Finanz- wie auch der Gesundheitsminister ihre Bereitschaft, Geld für die Aufgabenerfüllung in diesen Bereichen zur Verfügung zu stellen, mit der Forderung nach Reformen. Das mag in der Öffentlichkeit zwar gut ankommen, ist jedoch nicht nur deshalb tückisch, weil sie die Länder zu Befehlsempfängern des Bundes macht. Vor allem wird der Eindruck erweckt, dass es der Bund nicht nötig hätte, „Reformen“ anzugehen, was aber nicht der Realität entspricht. Das gilt gerade auch im Gesundheitswesen, wo die Länder für den Spitalsbereich zuständig sind, der Bund aber für die niedergelassenen Ärzte und die Sozialversicherung.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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