Andere Bundesländer zahlen bei Feldkircher Stadttunnel mit

Politik / 04.01.2024 • 17:00 Uhr
Die Arbeiten für den Feldkircher Stadttunnel laufen auf Hochtouren - ein bisschen mitfinanziert durch die anderen Bundesländer. <span class="copyright">VN/Philipp Steurer</span>
Die Arbeiten für den Feldkircher Stadttunnel laufen auf Hochtouren - ein bisschen mitfinanziert durch die anderen Bundesländer. VN/Philipp Steurer

Erneute Ausnahmebestimmung im Finanzausgleich spült heuer knappe 10 Millionen Euro zusätzlich in die Vorarlberger Landeskasse.

Wien, Feldkirch Die anderen acht Bundesländer zahlen bei einem der größten Vorarlberger Straßenbauprojekte kräftig mit. Beim Feldkircher Stadttunnel. Diesen Umstand bestätigt ein Sprecher von Finanzminister Magnus Brunner den Vorarlberger Nachrichten. Die entsprechende Bestimmung findet sich im neuen – mit Jahresbeginn in Kraft getretenen – Finanzausgleichsgesetz: „Der Anteil des Landes Vorarlberg am Ertrag der Umsatzsteuer wird im Jahr 2024 um 4.996.250 Euro zu Lasten aller anderen Länder erhöht“, heißt es in Paragraph 11.

„Diese aus dem Finanzausgleichsgesetz 2017 übernommene Regelung dient der Finanzierung der Umfahrung Feldkirch-Süd“, erläutert der Sprecher. Zum ersten Mal fand sich die Regel im Finanzausgleichsgesetz aus 2008, Verhandlungsführer für die Länder war damals Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber.

Am 21. November waren sich Bund, Länder und Gemeinden über den neuen Finanzausgleich einig. Vorarlberg war durch Gesundheitsminister Johannes Rauch, Finanzminister Magnus Brunner, Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann vertreten – festgehalten auf diesem Foto des Bundeskanzleramts. <span class="copyright">BKA/Andy Wenzel</span>
Am 21. November waren sich Bund, Länder und Gemeinden über den neuen Finanzausgleich einig. Vorarlberg war durch Gesundheitsminister Johannes Rauch, Finanzminister Magnus Brunner, Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann vertreten – festgehalten auf diesem Foto des Bundeskanzleramts. BKA/Andy Wenzel

Die anderen Bundesländer verzichteten in den darauffolgenden Jahren auf 39,97 Millionen Euro ihrer Erträge aus dem Umsatzsteueraufkommen. Diese flossen in die Vorarlberger Landeskasse, die Summe war aber in einem absoluten Betrag festgeschrieben. Obwohl sich die Tunnelkosten erhöhten, wurden die Gelder der anderen Länder also nicht mehr.

Nun folgt aber eben ein zweiter, um einiges geringerer, Zuschuss: „Diese letzte Rate wird im Jahr 2024 schlagend, danach läuft die Regelung aus”, führt Brunners Sprecher aus. Hierbei handelt es sich um zwei Halbjahresraten in der Höhe von jeweils 4,99625 Millionen Euro.

Aus dem Finanzausgleichsgesetz

Die Anteile der anderen Bundesländer am Ertrag der Umsatzsteuer verringern sich im Jahr 2024 im folgenden Verhältnis:

– Burgenland: −5,43 Prozent

– Kärnten: −10,8 Prozent

– Niederösterreich: −23,07 Prozent

– Oberösterreich: −14,9 Prozent

– Salzburg: −9,72 Prozent

– Steiermark: −16,39 Prozent

– Tirol: −11,98 Prozent

– Wien: −7,71 Prozent