Unklare Zukunft: Heliskiing in der Warteschleife

Noch immer ist offen, ob es mit den Helikopterflügen am Arlberg weitergehen kann.
Schwarzach Mit dem Helikopter lassen sich Skifahrer mit dem entsprechenden Kleingeld auf einen Gipfel fliegen – um abseits der Pisten weitgehend unberührte Schneelandschaften zu genießen. Heliskiing macht es möglich. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem es erlaubt ist. Genauer genommen: erlaubt war. Die zuletzt 2022 erteilte Bewilligung für Heliskiing am Arlberg ist im Mai ausgelaufen. Dabei bleibt es vorerst. Zwar liegt ein neuer Antrag vor, doch die Landesregierung hat noch nicht entschieden. Am Mittwoch steht außerdem ein SPÖ-Antrag für ein Verbot auf der Tagesordnung des Rechtsausschuss im Landtag.
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“Verfahren läuft”
In den vergangenen Jahren konnten sich die Wintersportler auf den Mehlsack auf 2652 Meter Höhe oder auf die Schneetäli-Orgelscharte auf 2450 Meter Höhe fliegen lassen. Die Firma Wucher hat Ende November einen neuen Antrag auf Bewilligung eingereicht. Bis wann eine Entscheidung fällt, ist nicht klar. „Das Verfahren läuft“, teilt die Landespressestelle mit. Auf die Frage, bis wann es abgeschlossen sein werde, gab es keine Antwort. Auch ein Statement vom Markus Wallner (ÖVP) war nicht zu bekommen. In der Sache entscheidet formal der Landeshauptmann.

Landesstatthalter Christof Bitschi (FPÖ), zuständig für die Verkehrsagenden, war am Dienstag auch nicht erreichbar. In einer Beantwortung einer Anfrage der Grünen verwies er unter anderem darauf, dass zu den Interessen, die abgewogen werden, jene des Natur- und Umweltschutzes und der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und störenden Einwirkungen der Luftfahrt zählen, ebenso wie die Belange des Jagd- und Forstwesens, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, wie besonders auch straßenpolizeiliche Interessen, der Schutz der Sicherheit der Luftfahrt und die Belange des Fremdenverkehrs. Auch die Zielsetzungen Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, beziehungsweise die Vereinbarkeit mit Tourismuskonzepten spielten eine Rolle.
Nur zweieinhalb Jahre
Bereits die jüngste Genehmigung gab es Abstriche: Sie galt nur für zweieinhalb statt für fünf Jahre. Die Projekt- und Tourismusverantwortlichen mussten ein neues Konzept erstellen, wie Heliskiing mit einem nachhaltigen Tourismus vereinbar sein kann. Auch mit dem neuen Antrag, mit dem wieder eine Bewilligung für fünf Jahre angesucht wurde, hat die Firma Wucher ein Nachhaltigkeitskonzept abgegeben, bestätigt Sprecher Dieter Heidegger. Fest stehe: Je früher ein Bescheid vorliege, desto besser. „In der Saison, also von Dezember bis April, gab es früher zwischen 200 und 250 Flüge.“ Zum Vergleich: In der Schweiz seien es in dieser Zeit rund 10.500.
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Der Vorarlberger Dachverband “Haus am Katzenturm”, der aus 11 Umwelt- und Naturschutzorganisationen besteht, zeigte sich zuletzt zuversichtlich, dass das Ende von Heliskiing gekommen sei. So sehen es auch Grüne und SPÖ. Der Klubobmann der Grünen, Daniel Zadra, hat damals als Landesrat eine Studie in Auftrag gegeben. Auffällig war etwa, dass sich das Birkhuhn beim Zuger Horn und nordöstlich des oberen Älpeles häufiger zurückzieht. Die Gründe konnten nicht genau festgestellt werden. Zadra ist überzeugt: Touristisch notwendig seien die Flüge nicht „Es geht einzig und allein um das finanzielle Interesse des Anbieters.“
Auch die SPÖ stellt sich dagegen. “Seit zwei Jahrzehnten setze ich mich nun schon dafür ein, dass Heliskiing in Vorarlberg verboten wird”, sagt der Abgeordnete Reinhold Einwallner. Die einzigartige Naturlandschaft im Land sei ein wesentlicher Garant für den Tourismus. Neos-Klubobfrau Claudia Gamon hält hingegen fest: Jedes Unternehmen habe das Recht auf ein faires und neutrales Verfahren. “Die Politik sollte sich nicht in solche Verfahren einmischen, nur weil es gerade einer populistischen Debatte dienlich erscheint.”