700 arbeitsfähige Asylwerber im Land

Weniger Anträge. Reform des Vorarlberg Kodex kommt. Gemeinnützige Arbeit wird gesucht.
Schwarzach In Österreich bitten immer weniger Menschen um Asyl. Auch die Zahl der Personen, die sich in Vorarlberg in Grundversorgung befinden, nimmt leicht ab. An Sanktionsmöglichkeiten für Asylwerber werde gearbeitet, sollten sie die Sprache nicht lernen wollen und keine gemeinnützige Arbeit leisten, berichtet der zuständige Landesrat Daniel Allgäuer.
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Was die Asylanträge anbelangt, ist die Zahl österreichweit um 58 Prozent gesunken. Im vergangenen Jahr zählt Innenminister Gerhard Karner knapp 25.000 Anträge. 2023 waren es über 59.000, 2021 sogar mehr als 112.000 Ansuchen. Die mit Abstand größte Gruppe der Asylwerber stammt aus Syrien.

Reform des Vorarlberg Kodex
Bundesweit befinden sich derzeit 68.161 Personen in der Grundversorgung. Das sind 10.000 weniger als im Vorjahresvergleich. Fast 37.000 der Grundversorgten sind Ukrainer. Auch in Vorarlberg sinken die Zahlen. Landesrat Allgäuer berichtet von rund 2800 Grundversorgten, wobei etwa die Hälfte aus der Ukraine stammten, die als Kriegsvertriebene bereits Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Asylwerber müssen im Land weiterhin den Vorarlberg Kodex unterschreiben, der ihnen vorgibt, Werte zu akzeptieren, die Sprache zu lernen und gemeinnützig zu arbeiten. Wer dies nicht möchte, der soll künftig weniger Taschengeld bekommen. Die Legistik arbeite den Entwurf final aus, dann gehe er in den Landtag. Allgäuer rechnet mit einer Umsetzung im ersten Halbjahr.

“Wir haben intern erhoben, was sich als gemeinnützige Arbeit eigenen würde”, berichtet Allgäuer. Er sieht vor allem Möglichkeiten in den Gemeinden und bei Hilfsorganisationen, wobei eine enge Abstimmung nötig sei. “Ich will niemanden etwas drüberstülpen, sondern alle in diesem Prozess mitnehmen.” Als Beispiele nennt der Landesrat Arbeiten in Bauhöfen, Stadtgärtnereien oder Asylunterkünfte. Insgesamt bräuchte es Arbeit für rund 700 Asylwerber im Land, rechnet Allgäuer vor. Es gehe ja nur um jene, die arbeitsfähig sind. Von Kindern, Alten, Kranken oder Personen mit Betreuungspflichten werde keine gemeinnützige Arbeit verlangt. Maßgabe seien weiterhin die 110 Euro, die pro Monat hinzuverdient werden können und die Entschädigung von vier Euro pro Stunde.