Rechtsbruch beim Stadttunnel?

Politik / 25.02.2025 • 14:28 Uhr
Rechtsbruch beim Stadttunnel?
Der Bau des Stadttunnels soll planmäßig noch bis 2030 dauern. VN/Stiplovsek

Landesstatthalter äußert sich zu Baustopp im vergangenen Jahr.

Feldkirch Verkehrsentlastung oder Millionengrab? Der Feldkircher Stadttunnel ist nach wie vor ein Garant für Streit, zum Teil vor Gericht. Nun hat sich Verkehrslandesrat Christof Bitschi (FPÖ) zum Baustopp im vergangenen Jahr geäußert. Es sei nicht zum Rechtsbruch gekommen, betont der Landesstatthalter in einer aktuellen SPÖ-Anfragebeantwortung.

Genehmigung fehlte

Im Mai hatte die frühere Landesregierung den Bau des Tunnels vorübergehend ausgesetzt, die VN berichteten. Der Hintergrund: Beim Tunnelportal in Tisis sollte eine Stützmauer auf einem Privatgrundstück entstehen – allerdings fehlte die Genehmigung der Eigentümerin. In der Fachsprache sagt man dazu „dingliches Recht.“ Die Verantwortlichen änderten daraufhin die Straßenführung. Im Bescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war sie anders angegeben. Ein Feldkircher Anwalt drohte mit rechtlichen Schritten, schließlich kam es zum Baustopp. Im Juni gab die UVP-Behörde wieder grünes Licht. Der Bau konnte fortgesetzt werden. Ein UVP-Verfahren prüft und beurteilt die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Erst Anfang Februar wurde bekannt, dass der Verwaltungsgerichtshof die Revision einer Feldkircher Grundeigentümerin gegen eine Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen hat. Die Frau hatte erfolglos beantragt, dass die Bauarbeiten erst beginnen dürften, wenn alle Grundstücksrechte vorliegen.

Rechtsbruch beim Stadttunnel?
Landesstatthalter Christof Bitschi ist für die Verkehrsagenden zuständig. VN/Paulitsch

In einer parlamentarischen Anfrage thematisiert der SPÖ-Landtagsabgeordnete Reinhold Einwallner unter anderem eine Anzeige von Tunnelgegnern, wonach nicht alle Rechte laut ursprünglichem UVP-Verfahren vorlagen. Er will wissen, was der aktuelle Stand ist. Dazu sagt Bitschi nichts. Auskunft über den Stand eines Verwaltungsstrafverfahrens könne aufgrund der Amtsverschwiegenheit nicht erteilt werden, schreibt der Landesstatthalter. Er hält aber fest, dass es nicht mehr erforderlich gewesen sei, die im ursprünglichen Plan als notwendig erachteten Grundstücke in Anspruch zu nehmen. „Weshalb selbstredend an die damit verbundene Zustimmung der Grundstückseigner verzichtet werden konnte.“

Geringfügige Änderungen

Laut Bitschi sei es zu keinem Rechtsbruch gekommen. Das UVP-Gesetz sehe nämlich vor, dass geringfügige Projektänderungen jederzeit vorgenommen und mitgenehmigt werden können. Das habe sich auch im Verfahren bestätigt, in dem die UVP-Behörde die Abweichungen als geringfügig beurteilte. Das Land habe den Bau nur gestoppt, damit diese Frage geprüft werden kann.

Höhere Kosten

Vor kurzem musste Bitschi die Kosten für den Stadttunnel nach oben korrigieren. Wie die VN berichteten, beläuft sich die Gesamtsumme nach aktuellem Stand auf 367 bis 385 Millionen Euro. Die ursprüngliche Kostenschätzung lag 2022 deutlich niedriger, nämlich bei 300 Millionen Euro. Das Land begründete die Steigerung unter anderem mit der Teuerungswelle. Auch zeitliche Verzögerungen, etwa durch Verfahrenseinsprüche, sowie die mehr als 450 UVP-Auflagen wirkten sich entsprechend aus.