Nach Urteil: Tschann sieht sich weiterhin im Recht

Politik / 25.02.2026 • 12:44 Uhr
Nach Urteil: Tschann sieht sich weiterhin im Recht
Simon Tschann hofft erneut auf den OGH. VN/Hartinger

Bludenzer Bürgermeister ist überzeugt: Alle haben professionelle Arbeit für die Stadt geleistet.

Bludenz Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann ist am Dienstag erneut wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Wie die VN berichteten, verhängte das Landesgericht eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Tschann meldete umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Auch die Staatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an. Aus ihrer Sicht ist die Strafe zu niedrig. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Damit muss sich erneut der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Fall befassen. Er hatte das erste Urteil aufgehoben, weshalb das Landesgericht den Fall zum zweiten Mal verhandelte.

Am Abend der Urteilsverkündung wollte sich der Bürgermeister nicht äußern. Am Mittwoch nahm er in einer Aussendung der Stadt Bludenz Stellung. Darin betont er: „Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der Stadt Bludenz gehandelt und können die Argumentation des Landesgerichts nicht nachvollziehen.“ Er sei überzeugt, dass der OGH in seinem Sinne entscheiden werde. Er habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. „Deshalb vertraue ich auf die Gerechtigkeit der Justiz und darauf, dass es in den nächsten Instanzen eine faire Beurteilung geben wird.“ Er und seine Mitarbeiter hätten professionelle Arbeit geleistet. Privat sei das Verfahren eine große Belastung, auch für seine Familie.

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Weiter wollte er sich auf VN-Nachfrage nicht zum Urteil äußern. Auch nicht zur Urteilsbegründung der Richterin, die ihm vorwarf: Sollte er den Baubescheid, den er unterschrieben hat, wirklich nicht gelesen haben, wäre er für das Bürgermeisteramt nicht geeignet. Deshalb glaube sie ihm nicht. Darin sieht die Richterin auch den Vorsatz: Denn sie geht davon aus, dass Tschann wusste, wie umstritten das Bauvorhaben war. Schließlich sei er auch in Sitzungen dabei gewesen. Im Bescheid selber hätten aber Stellungnahmen gefehlt, er hätte ihn nicht unterschreiben dürfen – oder seine Zustimmung klar begründen müssen. Da er das gewusst habe, handle es sich um Vorsatz. Dass dabei auch die Stadt geschädigt worden sei, bezweifle sie nicht. Deshalb sei es Amtsmissbrauch. Zur Strafhöhe betonte die Richterin, dass es auch um Generalprävention geht – also auch andere davon abschreckt, eine ähnliche Tat zu begehen.

Nun liegt der Fall erneut beim OGH. Das Höchstgericht kann das Urteil aufheben und zur neuerlichen Verhandlung nach Feldkirch zurückverweisen, die Strafhöhe ändern oder Tschann direkt freisprechen, wie es dies in einem anderen Punkt nach dem ersten Urteil getan hatte. Es kann das aktuelle Urteil aber auch bestätigen. Klar ist: Das Verfahren wird weitergehen.

Beim Gemeindeverband blickt man gespannt auf den Ausgang des Verfahrens. Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm möchte sich zwar nicht zum konkreten Fall äußern, er kenne die Aktenlage nicht und es handle sich um ein laufendes Verfahren. Allerdings könnte es in Zukunft noch schwieriger werden, neue Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu finden, falls das Urteil rechtskräftig wird. Wäre ein Bürgermeister dann noch tragbar? “Es gibt klare gesetzliche Regeln dazu. Alles andere muss ein Bürgermeister selbst entscheiden.”