Urteil: Simon Tschann ist schuldig

Vier Jahre nach der Anzeige entscheidet das Gericht erneut in der Causa Tschann: Er ist wieder schuldig und muss eine saftige Geldstrafe zahlen.
Feldkirch Wieder sind sie da, die Freunde des Bludenzer Bürgermeisters, auch jene aus seiner Partei, der ÖVP. Etwa der Bludenzer Landtagsabgeordnete Cenk Dogan oder der Bludenzer Stadtrat und Wisto-Chef Joachim Heinzle. Es ist nicht ihr erster Besuch bei einem Prozess gegen Simon Tschann.
Am Dienstag sitzt Tschann in dieser Causa bereits zum dritten Mal in einem Feldkircher Gerichtssaal. Sein erster Auftritt im Dezember 2024 endet mit einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs. Der Oberste Gerichtshof hebt das Urteil später auf. Im Jänner folgt der zweite Prozess, der bis zu diesem Dienstag unterbrochen wird. Nun steht Auftritt Nummer drei an, diesmal wieder mit einem Ergebnis: Simon Tschann ist schuldig: Er erhält eine Geldstrafe von 60.000 Euro unbedingt. Und acht Monate auf drei Jahre Bewährung.
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Die Richterin führt aus: „Sie sagen, Sie haben Bescheide weder gelesen noch inhaltlich geprüft, sondern einfach unterschrieben. Diese Verantwortung würde Sie für das Amt des Bürgermeisters ungeeignet machen.“
Er sei bei den Sitzungen anwesend gewesen und habe Kenntnis vom Fall gehabt. Das Argument Tschanns, er habe kein Baurechtsstudium absolviert, lässt die Richterin nicht gelten. „Zu hinterfragen, wie schaut es aus, hat man das eingearbeitet – dafür braucht man kein Baurechtsstudium.“ Doch er habe nicht nachgefragt. „Warum Sie das nicht gemacht haben, wissen nur Sie.“
Die Richterin kritisiert zudem das „Nachtatverhalten“, nämlich „das Erfinden von Jour fixe und Dinge, die zurückgenommen werden“. Das sei „himmelschreiend“. Eine diversionelle Erledigung sei nicht mehr möglich.
Hätte er unterschrieben, ohne zu wissen, was im Bescheid stehe, wäre er freigesprochen worden. „Aber Sie haben gewusst, dass Sie das zu Unrecht tun.“
Tschann meldet unmittelbar Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nächste Station ist damit erneut der Oberste Gerichtshof.
Mit dem Schuldspruch endet eine mehr als sechsstündige Verhandlung in Feldkirch Die Nervosität ist an diesem Dienstag im voll besetzten Verhandlungssaal 108 ist von Beginn an spürbar. Und sie hält auch vier Stunden nach Prozessbeginn an. Etwa als ein Zuschauer eine Journalistin fragt, ob ein Zeuge, der Tschann seiner Ansicht nach entlastet, im Bericht auch vorkommen werde.
Was diese Anspannung auslöst, beginnt mit einem Bauprojekt im Jahr 2021 in Bludenz. Bereits im Genehmigungsverfahren regt sich Kritik. Laut Anklage setzt Tschann das Vorhaben durch und ignoriert negative Stellungnahmen zum Ortsbild. Zudem macht er in einem Schreiben an den Landesvolksanwalt und die Bezirkshauptmannschaft falsche Angaben. So lautet der weitere Vorwurf. Nach einer Anzeige im Jahr 2022 nimmt die Staatsanwaltschaft Feldkirch Ermittlungen auf. Sie dauern zweieinhalb Jahre.
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Am 18. Dezember 2024 verurteilt das Gericht Tschann wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung zu elf Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 51.000 Euro. Im November 2025 hebt der Oberste Gerichtshof das Urteil auf. Vom Vorwurf der falschen Beurkundung spricht er den Bürgermeister frei. In der Causa Amtsmissbrauch wird das Verfahren neu aufgerollt.
Im Jänner dieses Jahres steht Tschann erneut wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch vor Gericht. Er weist die Vorwürfe zurück, beantragt jedoch eine Diversion, zwei Zeugen werden befragt, bevor die Richterin beschließt: Vertagung auf 24. Februar.
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Jetzt, am zweiten Prozesstag hört das Gericht mehrere Zeugen. Einige von ihnen kennen den Platz vor der Richterin bereits, darunter der Stadtplaner. Nachdem er ein Glas Wasser erhält – „mein Glas hat man mir am Eingang abgenommen“ –, schildert er seine Einschätzung. Sowohl die Gebäudehöhe als auch die Nähe zur Straße seien nicht ortsüblich. Der politische Wille zur Genehmigung des Projekts sei jedoch klar erkennbar. Seine zehnseitige Stellungnahme quittiert der Bürgermeister mit den Worten: „Zehn Seiten Papier und nur negativ?“
Im Laufe der Vernehmung entwickelt sich ein Schlagabtausch zwischen Verteidigung und Zeugen, der sich vor allem um den Mindestabstand dreht. Als der Verteidiger mit der Richterin diskutiert und betont: „Sie haben Open End angekündigt. Wir haben also Zeit“, wird deutlich, dass sich die Befragung noch ziehen kann.
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Die Richterin entgegnet: „Natürlich habe ich Open End angekündigt, aber das wäre ja ein Wahnsinn.“ Weiter in der Fragerunde: Verursacht ein Büro oder eine Ordination ein anderes Ortsbild als Wohnungen? Schließlich sagt der Zeuge: „Wir haben uns bei der Beurteilung dieses Projekts dermaßen verbogen, dass man fast die Wirbelsäule krachen gehört hat.“ Man könne es auch schlechte Verhandlungsführung nennen, fügt er hinzu. „Aber wir haben keine Rückendeckung verspürt.“
Auf ein Protokoll angesprochen, aus dem der Verteidiger zitiert, erklärt der Zeuge: „Das Protokoll ist am 9. Juni verfasst worden. Und am 28. Juli hat mich der Bürgermeister gefragt, ob ich mir einen neuen Job suchen will.“ So groß sei der Druck gewesen. Nach zwei Stunden endet die Befragung. „Brauchen Sie eine Bestätigung?“, fragt die Richterin. Der Zeuge gibt die Frage an seinen Chef weiter, der auf der Anklagebank sitzt. Tschann antwortet: „Passt schon.“
Später wird Tschann direkt zu den Aussagen seines Mitarbeiters befragt. Er widerspricht. Die Versetzung habe andere Gründe gehabt, bereits vor seiner Amtszeit habe es Probleme mit ihm gegeben. Zu keinem Zeitpunkt habe er Bedenken gegen den Bescheid gehabt, den er unterschrieben habe. Und Einfluss auf das Verfahren habe er nie genommen.
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Zuvor ist allerdings Zeuge Nummer zwei an der Reihe. Er ist ebenfalls Mitarbeiter der Stadtplanung im Rathaus, auch er widerspricht seinem Kollegen. Druck habe er nicht verspürt. Dass man sich so sehr habe verbiegen müssen, „dass die Wirbelsäule fast geknackt hat“, habe er nicht wahrgenommen. Die Richterin fragt, wie er die Reaktion auf das zehnseitige Papier damals erlebt habe. Er könne sich nicht erinnern, lautet seine Antwort. Nach einer längeren Befragung zum Gehsteig wird er entlassen.
Im Schlussplädoyer verweist die Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des OGH – die seiner Ansicht nach das erstinstanzliche Urteil eigentlich stützen würde. Es sei nur eine Kleinigkeit in der Begründung kritisiert worden. Also: schuldig. Tschann hört zu, schließt immer wieder die Augen und schüttelt den Kopf. Anschließend spricht Tschanns Verteidiger. “Zu sagen, dass das Urteil des OGH eine Bestätigung ist und im Endeffekt habe der OGH einen Schuldspruch gesprochen, da muss man schon eine große Fantasie haben.” Also: Freispruch.
Tschann schließt sich den Ausführungen an. „Ich finde es sehr unangenehm, was in den vergangenen vier Jahren passiert ist“, sagt er. Dann fragt er: „Wozu sollte ich die Stadt Bludenz überhaupt schädigen?“ Und er fügt hinzu: „Ich gebe im Nachhinein zu, ich habe den Baubescheid unterschrieben, aber nicht gelesen und geprüft.“
Er habe den Ausführungen seiner Abteilung vertraut. Zugleich kritisiert Tschann die Staatsanwaltschaft. Diese habe im Jänner zwei seiner Mitarbeiter eröffnet, dass gegen sie ermittelt werde – und zwar während sie als Zeugen aussagten. Das Angebot einer Diversion hält er aufrecht. Er übernehme die Verantwortung dafür, dass er unterschrieben habe, ohne den Bescheid zu lesen.
Doch eine Diversion ist es nicht geworden. Stattdessen wird Simon Tschann erneut verurteilt. Und erneut wird der OGH entscheiden müssen. Bis die Sache durch ist, können also weitere Monate vergehen.