Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Kommentar: Paketsteuer

Politik / 21.05.2026 • 17:12 Uhr

Am 1. Juli dieses Jahres wird die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel spürbar gesenkt, was beim Einkauf im Supermarkt eine gewisse Entlastung bringen soll. Die Bundesregierung hat sich für diese Leistung ordentlich auf die Schultern geklopft und wurde auch von den Medien entsprechend gelobt.

Freilich muss auch dieses bescheidene Steuergeschenk gegenfinanziert werden. Theoretisch könnte die Gegenfinanzierung durch Einsparungen, etwa bei der Politik selbst und ihrer Parteienförderung, der höchsten in Europa, erfolgen. Praktisch erfolgt sie hingegen durch die Einführung einer neuen Steuer. Steuersenkung da erzeugt Steuererhöhung dort, das ist die unbezwingbare Logik österreichischer Politik.

Im konkreten Fall soll eine neue „Paketsteuer“ Warenbestellungen über den Versandhandel mit zwei Euro pro Paket besteuern. Die Konsumentinnen und Konsumenten finanzieren sich also ihre Vergünstigungen bei Milch und Eiern mit jeder Warenbestellung über das Internet selbst.

Freilich schiebt die Bundesregierung umweltpolitische Gründe vor: Die Steuer auf Warenbestellungen treffe die großen Versandplattformen, was freilich Unsinn ist, denn die Steuer trifft die Endverbraucher. Außerdem führe die Steuer dazu, dass die Leute statt im Internet vermehrt wieder in den Betrieben des Handels einkaufen und dort für Arbeitsplätze sorgen. Auch das ist im Ergebnis falsch, es werden im besten Fall die Einkaufszentren gefördert, denn wer im Geschäft bestellt und sich die Ware nach Hause liefern lässt, zahlt keine Steuer. So viel also zum Thema Umwelt.

Ob die gezielte Benachteiligung internationaler Konzerne (ob man sie mag oder nicht) europarechtlich zulässig ist, wird der Europäische Gerichtshof der Bundesregierung ausrichten. Die Paketsteuer benachteiligt jedenfalls die Landbevölkerung, die keinen Einkaufstempel in der Nähe hat, und all jene Menschen, die über kein eigenes Auto verfügen, massiv. Damit sollte sich auch noch der Verfassungsgerichtshof befassen.

Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.