Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Kommentar: Schweiz als Vorbild?

Politik / 02.05.2026 • 12:13 Uhr

Als der frühere Budgetexperte Gerhard Steger unlängst in der „Zib2“ zur desaströsen finanziellen Lage des Staates befragt wurde, machte er den „höchst ineffizienten Föderalismus“ mitverantwortlich. Wer den Mann bereits aus seiner Zeit als rechte (oder eher linke) Hand des damaligen Finanzministers Karlheinz Grasser kannte, hatte nichts anderes erwartet. Auf die Frage des Moderators, ob die Länder selbst Steuern einheben sollten, wie dies in der Schweiz der Fall ist, antwortete Steger, dies sei eine Möglichkeit. Die Alternative sei, den Bund zu stärken, was der Experte zweifellos bevorzugte.

Die Schweiz ist in Österreich nur dann Vorbild, wenn es um neue Steuern geht. Die Vermögenssteuer der Eidgenossen fasziniert auch unseren Finanzminister Markus Marterbauer. Wenn gerade die wirtschaftsliberale Schweiz eine Vermögenssteuer habe, müsse das doch auch für Österreich in Frage kommen, so das umwerfende Argument. Mancher gut verdienende Mensch in Österreich könnte sich mit einer Vermögenssteuer anfreunden, wenn sein Einkommen nicht mit den österreichischen Steuersätzen, sondern mit den viel niedrigeren unserer Nachbarn belastet würde. In der Schweiz findet eben ein Wettbewerb der Kantone um die niedrigeren Steuern statt. In Österreich hingegen herrscht ein Ideenwettbewerb der Parteien darüber, wie man die Bürger noch stärker schröpfen könnte.

Das jüngste unselige Schweizer Vorbild in der österreichischen Diskussion ist der Wasserzins, den dort die Betreiber von Wasserkraftwerken entrichten müssen. Damit könnten, so die Überlegungen von Umweltorganisationen, Renaturierungen und andere ökologisch wertvolle Maßnahmen finanziert werden. Die Vorstellungen des Finanzministeriums sind nüchterner: Der Wasserzins soll dem Bund zu Lasten der Länder mehr Geld in die Kassen spülen. Der niedrigere Gewinn der Landesenergieversorger schmälert die Dividenden der Länder und den Ertrag aus der Körperschaftsteuer.  Von letzterer erhalten die Länder ebenfalls einen Beitrag, den Wasserzins würde der Bund aber für sich behalten. Geht es eigentlich noch absurder? Auf den Gedanken, nach dem gesellschaftlichen Nutzen einer neuen Steuer zu fragen, die letztlich von Wirtschaft und Bürgern zu tragen ist, verfallen ihre Befürworter natürlich nicht.

Im Schweizer Vorbild würden solche Ideen samt ihren Schöpfern ihre gerechte Abfuhr in Volksabstimmungen erfahren. Aber auch diese Praxis der Eidgenossen werden unsere Politiker gewiss nicht übernehmen wollen.

Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.