Kommentar: Zum Schein objektiv
In der repräsentativen Demokratie werden Parteien für eine zeitlich befristete Phase von den Wählern beauftragt, ein Land zu regieren und nach Möglichkeit ihre Anliegen zu vertreten. Das funktioniert im Wesentlichen gut. Schwierig wird es, wenn es zur Bildung von politischen Mehrheiten in den legislativen Organen notwendig ist, Koalitionen einzugehen. Zwar demokratisch richtig und notwendig, erhöht es aber den Preis für den Steuerzahler. Schließlich wird ja jede Partei zuerst einmal darauf achten, dass sie ihre Anliegen umsetzen kann. Das hat seinen Preis und dazu gehört – welch Überraschung – natürlich auch die Besetzung von Leitungspositionen in der staatlichen und halbstaatlichen Verwaltung. Das ist in jedem Land so, obwohl viele politische Vertreter bei der Intervention des ÖVP-Klubobmanns für einen Parteifreund in einem bemerkenswerten Anfall von Scheinheiligkeit so taten, als wäre dies ein besonders schlimmer Einzelfall. Dass die Justiz das in der ersten Instanz auch so sah, verwundert nicht. Dort wird, wie man an der erfolgreichen Arbeit – beispielsweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – laufend sieht, natürlich nur nach bester Qualifikation eingestellt und befördert.
Tatsächlich ist der Ruf nach objektiven Bestellungskriterien so richtig wie alt. Aber zu glauben, dass damit externe Einflussnahmen verhindert werden können, ist naiv. Selbst in den ansonsten was Objektivität betrifft so hoch gelobten skandinavischen Ländern schadet es nicht, enge Verbindungen zu den gerade regierenden Parteien zu haben, wenn es um wichtige Jobs geht. Das ist auch bei aller Kritik immer noch besser, als wenn die Einflussnahme über andere, weit weniger durchsichtige Kanäle erfolgt.
Zumindest ein kleiner Schritt in Richtung mehr Objektivität wäre es, für den gesamten öffentlichen Dienst eine verpflichtende, anonymisierte Eingangsprüfung über die qualitative Eignung für die Tätigkeit in einer Verwaltungseinrichtung vorzuschreiben. Nur wer diese bestanden hat, kann von einer Dienststelle angestellt werden. Mit einem derartigen, in der Europäischen Union seit Jahrzehnten verpflichtenden Auswahlverfahren für das unbefristet angestellte Personal wurden, zumindest was die Qualifikation des Personals betrifft, gute Erfahrungen gemacht.
Aber selbst das austarierteste Verfahren verhindert am Schuss nicht, dass persönliche Beziehungen – sei es wie in vielen Ländern über eine Partei, die Universität, die Familie, das Militär oder was auch immer für eine Verbindung – letztlich eine entscheidende Rolle bei der Postenvergabe spielen. Deshalb ist die Empörung über den Fall Wöginger bei vielen politischen Vertretern als das einzuordnen, was sie in Wirklichkeit ist: eine andere Form von Scheinheilig.
Rainer Keckeis ist ehemaliger AK-Direktor Vorarlberg und früherer Feldkircher VP-Stadtrat.
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