Wenn die Parteien Volksbegehren an sich reißen
Das war ein gewaltiges Zeichen. 57.000 Menschen unterschrieben im vergangenen Jahr eine Online-Petition für den Erhalt der Dornbirner Geburtenstation. Die Initiatorinnen wollten den Schwung nutzen. Der nächste Schritt sollte ein Volksbegehren sein.
Nun folgt die Ernüchterung. Die Beteiligung dürfte überschaubar gewesen sein. Und selbst die verbliebenen Unterschriften tragen den Makel der Parteipolitik. Statt den Gegnern der Reform könnte ausgerechnet die Landesregierung gestärkt aus dem Verfahren hervorgehen. Die Furcht vor dem Volk war offenbar unbegründet.
Die Petition markierte den Höhepunkt einer Welle im Herbst aus Berichten, Aktionen und Kampagnen für den Erhalt der Geburtenstation. Danach flaute sie aber schnell wieder ab. Vielleicht kam das Volksbegehren schlicht zu spät.
Vieles deutet jedenfalls darauf hin, dass sich der Andrang in Grenzen hielt. Offizielle Zahlen liegen noch nicht vor. Zunächst muss die Landeswahlbehörde das Ergebnis bestätigen. Doch in mehreren Gemeindestuben fällt auf die Frage nach der Beteiligung immer wieder dasselbe Wort: „überschaubar“. Selbst im Bezirk Dornbirn ist lediglich von drei bis fünf Prozent die Rede. Je weiter die Entfernung zu Dornbirn, desto geringer scheint das Interesse. In Feldkirch sollen sogar nur einige Hundert Wahlberechtigte unterschrieben haben.
Und selbst diese Unterschriften könnten einen Beigeschmack haben.
Wer an den vergangenen Wochenenden über einen belebten Platz in Vorarlberg ging, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Geburtenstation angesprochen. Vor allem Grüne und SPÖ sammelten Unterschriften. Die Grünen holten dafür sogar ihre damalige Bundesparteivorsitzende Leonore Gewessler ins Land.
Selbstverständlich dürfen Frauen, die politisch aktiv sind, gegen die Zusammenlegung unterschreiben. Sie sollen das unbedingt tun, wenn sie es für richtig halten. Die Frage ist eine andere: Muss dabei Parteikleidung getragen werden? Aus manchen Gemeinden heißt es, Parteien hätten stapelweise Unterschriftenlisten abgegeben.
Genau darin liegt das Problem. Sobald eine Bürgerinitiative parteipolitisch vereinnahmt wird, verliert sie einen Teil ihrer Glaubwürdigkeit. Das schreckt Menschen ab. Und es liefert der Landesregierung ein willkommenes Argument, die Forderungen als Oppositionskampagne abzutun. Das schadet nicht nur den Aktivistinnen und Unterstützerinnen. Es schwächt auch die politische Kraft eines Volksbegehrens. Denn wenn aus einem Volksbegehren ein Parteibegehren wird, wird aus der Straße der Landtag. Und dort werden die Wünsche der Opposition nur selten zur Regierungspolitik.
Zumindest hat Landesrätin Martina Rüscher das im Vorfeld des Volksbegehrens offen ausgesprochen. Sie betonte zwar, man werde das Ergebnis ernst nehmen. Gleichzeitig stellte sie klar, dass der Prozess dadurch nicht mehr rückgängig gemacht werde. Übersetzt: Wir hören euch zu. Bleiben aber bei der Entscheidung. Das dürfte nun sogar leichter fallen als zuvor.
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