Von Schule bis Arzttermin: Was die Staatsreform in Vorarlberg verändern soll

Die Eckpunkte stehen, viele Details fehlen noch. Was sich für Vorarlbergs Familien, Patienten und Schulen ändern könnte.
Wien Es ist eine Absichtserklärung, der noch Leben eingehaucht werden muss. Bund, Länder und Gemeinden haben sich nach einem Jahr Verhandlung auf Eckpunkte der Staatsreform geeinigt, viele Details fehlen noch. Jetzt werden die finanziellen Auswirkungen geprüft, sagt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Bis Ende 2026 sollen Gesetze ausgearbeitet und beschlossen werden. Erst danach wird sich zeigen, welche Auswirkungen die Reform tatsächlich für Vorarlberg hat. Es könnte sich einiges ändern:
Was ändert sich in den Kindergärten?
Geplant sind österreichweit einheitliche Mindeststandards bei Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Ausbildung des Assistenzpersonals und Deutschförderung. Für Kinder unter drei Jahren soll eine maximale Gruppengröße von 15 gelten. Die Öffnungszeiten bleiben Ländersache. Für die Umsetzung sind im Bundesbudget bereits zusätzliche Mittel vorgesehen.
Was ist bei den Schulen geplant?
Die Bildungsdirektionen sollen gestärkt werden und künftig neben Lehrkräften auch das Stützpersonal wie Psychologen, Verwaltung oder Nachmittagsbetreuung koordinieren. Alexander Frick, Vorsitzender der Pflichtschullehrergewerkschaft in Vorarlberg, ist überzeugt: “Für die Schulen wird sich wohl nicht allzu viel ändern. Das sind eher dienstrechtliche und finanzpolitische Aspekte.” Positiv bewertet er die geplante stärkere Schulautonomie: “Es ist besser, wenn Schulen vor Ort entscheiden können. Dort weiß man am besten, was gebraucht wird.” Das eigentliche Problem bleibe aber der Personalmangel: “Da müsste man bei der Ausbildung und der Attraktivität des Berufs ansetzen.”

Was wird gegen den Kassenärztemangel getan?
Bund und Länder wollen Spitäler, niedergelassene Ärzte und Fachärzte künftig gemeinsam planen. Außerdem soll es bis 2040 rund 600 Primärversorgungseinheiten (derzeit 120) und 75 Facharztzentren geben. Die ursprünglich geplante Finanzierung aus einer Hand wurde nicht umgesetzt.
Müssen Wahlärzte künftig Kassenpatienten behandeln?
Die Regierung prüft weiterhin eine Verpflichtung für Wahlärzte, einen Teil ihrer Leistungen für Kassenpatienten anzubieten. Die Ärztekammer lehnt das klar ab. “Es ist nicht so, dass Wahlärzte grundsätzlich stur wären. Aber wir wissen noch gar nicht, wie das Modell aussehen soll”, sagt Vorarlbergs Ärztekammerpräsident Burkhard Walla. “Eine Zwangsverpflichtung kommt für uns nicht infrage.” Auch bei den Facharztzentren fehle noch Klarheit. “Grundsätzlich finden wir Facharztzentren genauso wie Primärversorgungseinheiten sinnvoll. Aber es ist noch nicht klar, wer die Finanzierung übernehmen soll.”
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Reicht die Reform?
Gesundheitsexperte Armin Fidler sieht Reformbedarf. “Im internationalen Vergleich ist die Versorgung – gerade in Vorarlberg – sehr gut.” Gleichzeitig müsse das System wirtschaftlicher werden, “damit wir uns das auch künftig leisten können”. Vor allem in der Spitalslandschaft: “Wir haben zu viele Spitäler mit historisch gewachsenen Strukturen. Abteilungen müssen zusammengelegt werden – nicht um Geld zu sparen, sondern um Ressourcen im Sinn der Patienten einzusetzen.” Auch die Primärversorgung müsse attraktiver werden. “Viele Menschen gehen ins Krankenhaus, weil sie außerhalb der Ordinationszeiten keinen Zugang zur Erstversorgung haben.” Interdisziplinäre Primärversorgungszentren sollten deshalb möglichst viele Behandlungen übernehmen, die keinen Spitalsaufenthalt benötigen.
Was wird noch in Vorarlberg ankommen?
Der Jugendschutz soll bundesweit vereinheitlicht werden, außerdem sollen Volksbegehren künftig zwei volle Jahre lang unterstützt werden können.