Urteile in den Bezauer Wirtschaftsschulen: “Das lange Verfahren war für alle belastend”

Politik / 16.07.2026 • 15:59 Uhr
Urteile in den Bezauer Wirtschaftsschulen: "Das lange Verfahren war für alle belastend"
Urteil in Bezau nach neun Jahren: Auch der Direktor muss 3000 Euro bezahlen.

Lange hat es gedauert, bis das Gericht ein Urteil fällte. Auch der aktuelle und der ehemalige Direktor sind betroffen.

Bezau Am 28. Mai dieses Jahres setzte das Landesgericht Feldkirch den Schlusspunkt unter ein Verfahren, das eigentlich schon 2014 seinen Ausgang nahm. Damals kamen in den Wirtschaftsschulen Bezau erstmals Vorwürfe wegen möglicher Abgabenhinterziehung auf. Heuer hat das Landesgericht Feldkirch ein Urteil gefällt, wie der aktuelle Direktor Mario Hammerer auf VN-Anfrage bestätigt. Auch er selbst wurde verurteilt.

Wie der ORF berichtet, müssen Hammerer und der ehemalige Direktor und spätere pädagogische Leiter in der Bildungsdirektion, Andreas Kappaurer, wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung 3000 Euro Strafe bezahlen. Der damalige Schulverein, um den es in der Sache geht, muss 70.000 Euro Steuern nachzahlen. Der Verein der Freunde und Förderer der Bezauer Wirtschaftsschulen (VVF) soll Einnahmen aus Praktikumseinsätzen von Schülerinnen und Schülern behalten haben. Mit diesem Geld habe man vor allem Anschaffungen für die Schule getätigt, Auslandsreisen der Schüler unterstützt oder Reinigungskräfte bezahlt. Dies soll teilweise schwarz geschehen sein, lautete ein Vorwurf. Das eigentliche Problem aber: Das Geld hätte an die Schule oder das Ministerium gehen sollen, nicht an den Verein. 2014 wurden diese Anschuldigungen erstmals anonym getätigt – die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen rasch wieder ein. 2017 wurden Kappaurer und der VVF erneut angezeigt – was diesmal zu Ermittlungen führte. Zwar legte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren rasch wieder beiseite, die Finanzbehörden blieben aber aktiv. Bis zum 28. Mai dieses Jahres.

Urteile in den Bezauer Wirtschaftsschulen: "Das lange Verfahren war für alle belastend"
Mario Hammerer hält fest: “Nach Feststellung des Gerichts lag kein vorsätzliches Handeln vor.”

Welche Vorwürfe bestätigt wurden, ist nicht bekannt. Die Verantwortlichen – sowohl das Ministerium als auch die Direktion – wollten zunächst das schriftliche Urteil abwarten, bevor sie eine Stellungnahme abgeben. Das schriftliche Urteil fehlt zwar immer noch, aufgrund der Berichterstattung bestätigt Mario Hammerer nun auf VN-Anfrage aber das Urteil. “Das seit 2017 laufende Verfahren ist abgeschlossen. Auslöser war eine Anzeige eines ehemaligen Lehrers.” Das Verfahren betreffe nur den Verein, nicht die Schule. “Nach Feststellung des Gerichts lag kein vorsätzliches Handeln vor.” Das Gericht habe beanstandet, dass die steuerrechtliche Frage nicht früher geklärt worden sei. “Ich bedauere, dass mein langjähriges ehrenamtliches Engagement für den Elternverein vom Spruchsenat als grob fahrlässig beurteilt wird”, hält Hammerer fest. “Ich respektiere die Entscheidung und übernehme dafür die Verantwortung.” Ihm sei wichtig, festzuhalten, dass sämtliche Einnahmen des Vereins ausschließlich den Schülern zugutekamen. Und er kritisiert das lange Verfahren, das für alle Beteiligten sehr belastend gewesen sei. “Ich bin froh, dass nach neun Jahren nun Rechtssicherheit besteht.”

Die Bildungsdirektion Vorarlberg möchte sich nicht äußern, weil das schriftliche Urteil fehlt. Allerdings hält man fest: “Die Ausführungen der Direktion sind schlüssig und nachvollziehbar. Direktor Hammerer ist der Bildungsdirektion als sehr fachkompetent, sorgfältig und engagiert bekannt.”

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