Naturschutzpläne der Landesregierung: “Das ist ein Angriff auf die Naturschutzanwaltschaft”

Politik / 18.09.2026 • 16:25 Uhr
Naturschutzpläne der Landesregierung: "Das ist ein Angriff auf die Naturschutzanwaltschaft"
Katharina Lins könnte zukünftig weit weniger Verfahren im Land bearbeiten.VN/paulitsch

Katharina Lins warnt vor einer Entmachtung der Naturschutzanwaltschaft. Land plant, ihr zahlreiche Rechte zu entziehen.

Bregenz Die Landesregierung möchte Naturschutzanwältin Katharina Lins entmachten. Sie könnte aus bis zu 80 Prozent aller Verfahren ausgeschlossen werden, warnt sie. Der zuständige Landesrat wehrt sich: Sie sei immer noch besser gestellt als anderswo.

Ob Straße, Skilift oder Seilbahn: Wird gebaut, muss die Bezirkshauptmannschaft im Verfahren auch die Naturschutzanwältin befragen. “Das ist schon seit 30 Jahren so und hat immer gut funktioniert. In den meisten Verfahren gibt es keine Konflikte.” Nun wird dieses Recht gestrichen. “Alles, was man in den letzten Jahren aufgebaut hat, wird über Bord geworfen”, ärgert sich Katharina Lins. “Sie haben uns ohne Vorwarnung erwischt, wir haben auch gar nicht damit gerechnet. Während in anderen Bundesländern die Naturschutzanwaltschaft teilweise massiv kritisiert wurde, gab es bei uns nie etwas. Und jetzt das.”

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Naturschutzlandesrat Christian Gantner bestätigt den VN: “Das Mitspracherecht der Naturschutzanwältin wird gegenüber dem jetzigen reduziert.” Zwar erhielten NGOs in einem kleinen Teil sogar mehr Rechte im Verfahren. Insgesamt werden es aber weniger. “Wir sehen das als Gleichstellung mit allem rundherum”, sagt Gantner. Und zwar mit dem EU-Recht, den Rechten der anderen Organisationen und den anderen Bundesländern. Die Naturschutzanwältin wird nur noch dort angehört, wo sie beteiligt werden muss, also wenn ein Verfahren EU-geschützte Tierarten und Gebiete betrifft. Lins rechnet vor: “70 bis 80 Prozent unserer Verfahren fallen weg.” Dazu kämen zahlreiche Erschwernisse wie kürzere Fristen und keine Zustellung von Bescheiden. “Das ist ein Angriff auf die Naturschutzanwaltschaft.”

Gantner kontert: “Den Vorwurf, wir würden den Naturschutz an die Leine nehmen, weise ich vehement zurück.” Man wolle kein Goldplating und passe sich deshalb an das EU-Recht an. Dennoch habe die Naturschutzanwaltschaft im Land eine bessere Stellung als anderswo. “Bei uns wird sie weiterhin von den Naturschutzorganisationen gewählt.”

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Katharina Lins befürchtet auch praktische Probleme. “Die Rechtsunsicherheit wächst. Schließlich muss ein Bauwerber selbst nachweisen, ob europarechtlich geschützte Arten betroffen sind.” Sollte sich dies erst nach dem Bau herausstellen, muss das Bewilligungsverfahren im Nachhinein durchgeführt werden. Gantner weist das zurück. “Wenn jemand meint, eine europarechtlich geschützte Art könnte betroffen sein, wird es die BH feststellen müssen.”

Für die Naturschutzanwältin könnte es ungemütlich werden. Sie befürchtet: “Wenn sie überall sparen, wird man irgendwann auch bei uns auf die Idee kommen, sich das anzuschauen, wenn jetzt 80 Prozent der Verfahren wegfallen. Allerdings haben wir jetzt schon zu wenig Ressourcen.” Christian Gantner kann diese Angst nicht nehmen. “Sicher ist es nicht das Ziel des Gesetzes, das Personal zu kürzen. Aber wir schauen uns überall an, ob es den Aufwand noch braucht.” Das gelte auch für Bezirkshauptmannschaften, wenn durch das neue Naturschutzgesetz ein Viertel der Verfahren wegfalle.

Man wolle mit dem Gesetz Bürokratie vereinfachen, aber nicht den Naturschutz zurückdrängen, bekräftigt Gantner. “Zuletzt ist das Gesetz in Verfahren zunehmend in eine Seite ausgelegt worden. Die Auslegung ist praxisferner geworden.” Damit sei aber explizit nicht Katharina Lins gemeint. Diese hofft deshalb, dass sich die Landesregierung die Entmachtung noch einmal überlegt. “Weil man sich schon anschauen sollte, was ein solcher Einschnitt eigentlich bringt.” Gantner lässt ihr die Hoffnung: “Wir nehmen das Prinzip eines Begutachtungsverfahrens ernst.” Die Begutachtungsfrist endet am 25. September.